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Kleinanzeigen: Kauf abbrechen – ist das möglich?

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Kann man einen Kauf bei Kleinanzeigen auch abbrechen? (© IMAGO / Rüdiger Wölk / Bearbeitung GIGA)
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Im Portal „Kleinanzeigen“ gibt es inzwischen die Möglichkeit des „Sicheren Bezahlens“. Damit können Käufer Artikel sofort erwerben, ohne vorher per Chat mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen. Doch was passiert, wenn man einen Kauf abbrechen möchte? Ist das überhaupt möglich?

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Die „Sicher bezahlen“-Option ist bei Kleinanzeigen standardmäßig aktiviert. Sie ist also immer eingeschaltet, wenn man einen neuen Artikel einstellt und aktiviert sich manchmal auch von alleine, wenn man eine bestehende Anzeige bearbeitet. Einige Verkäufer bieten die Option also ungewollt an. Was kann man in solchen Fällen tun?

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Kann man einen Kauf bei Kleinanzeigen abbrechen?

Dem Käufer fallen bei der Nutzung der Bezahloption Gebühren an. Falls man nachträglich merkt, dass die Gebühren zu hoch sind, kann man den Kauf bei Kleinanzeigen als Käufer einfach abbrechen. Dafür reicht es, bei dem jeweiligen Angebot die Option „Problem melden“ auszuwählen. Bereits bezahlte Beträge erhält man dann automatisch zurückerstattet.

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Anders sieht es für Verkäufer aus. Es gibt keine einfache Option, den Kauf abzubrechen. In dem Fall müsst ihr den Käufer also direkt kontaktieren und darum bitten, den Kauf zurückzunehmen.

Kleinanzeigen: Kauf abbrechen – das sollte man beachten

Wie es rechtlich bei Kaufangeboten im Kleinanzeigen-Portal aussieht, ist nicht eindeutig. Es gibt Argumente, dass ein Kauf über die „Sicher bezahlen“-Option verbindlich ist und durchgeführt werden muss, es gibt aber auch andere Ansichten. Nähere Ausführungen zu den rechtlichen Auswirkungen findet ihr zum Beispiel in diesem Anwalts-Blog. Im FAQ-Bereich von Kleinanzeigen heißt es, dass Käufe über die „Direkt kaufen“-Option binden sind:

Eine Transaktion per “Direkt kaufen“ ist bindend, wenn der Verkäufer die Transaktion innerhalb von 48 Stunden nach deiner Bezahlung bestätigt. Damit ist das Geschäft zwischen euch abgeschlossen, die Bestätigung über den Kauf gilt als Vertragsabschluss.“

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Wenn also ein Angebot eingegangen ist und es bestätigt wird, muss der Handel abgeschlossen werden. Habt ihr die „Direkt kaufen“-Option versehentlich aktiviert, lehnt ihr eingehende Angebote ab, wenn ihr sie doch nicht nutzen wollt.

Auch wenn es bei Kleinanzeigen etwas unverbindlicher zugeht als zum Beispiel bei eBay, sollte man dennoch im Hinterkopf behalten, dass durch Angebote und Absprachen in Chats Kaufverträge mit allen Rechten und Pflichten entstehen. Bei Kleinanzeigen sollte man also auch keine Spaßgebote abgeben oder Artikel verkaufen, die man nicht liefern kann, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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