Um die Online-Funktionen des Personalausweises zu benutzen, benötigt man eine PIN. Hat man den Code vergessen und die dazugehörigen Unterlagen verlegt, kann man sie zurücksetzen lassen und einen neuen Zugangs-Code beantragen. Das geht seit 2024 nicht mehr online, sondern nur noch mit einem Termin im Bürgeramt.
Noch bis Ende 2023 musste man nicht extra einen Termin beim Bürgeramt buchen, um den Code für die elektronischen Funktionen neu anzufordern. Stattdessen ging das über ein Online-Portal. Dort konnten auch Nutzer die Online-Funktion an ihrem Personalausweis freischalten, wenn sie noch gar nicht genutzt wurde. Ab sofort gibt es den Rücksetz- und Aktivierungsdienst nicht mehr und man muss wieder den Weg zur Behörde auf sich nehmen.
Personalausweis-PIN neu beantragen: So gehts online & ohne Termin beim Bürgeramt
Hinweis: Noch bis zum 31. Januar 2024 kann man einen PIN über das Online-Angebot aktivieren, wenn man einen entsprechenden Rücksetzbrief erhalten hat.
Um die PIN für den Personalausweis online zu beantragen, benötigt ihr Folgendes:
- Gültiger, nicht abgelaufener Personalausweis (alternativ: gültige eID-Karte)
- Smartphone mit NFC-Funktion oder Kartenlesegerät
- AusweisApp2 für Windows, Android oder iPhone
- Zudem müsst ihr einen Wohnort in Deutschland angemeldet haben
Öffnet den Web-Service und folgt den Anweisungen auf dem Bildschirm, um den neuen PIN-Code für die Online-Funktionen des Personalausweises zu erhalten. Ihr müsst im Laufe der Einrichtung die NFC-Funktion am Smartphone aktivieren und den Ausweis an das Gerät halten. Entfernt gegebenenfalls eine Schutzhülle vom Smartphone, damit der Ausweis richtig vom Gerät erkannt und in der AusweisApp2 ausgelesen werden kann. Alternativ nutzt ihr ein entsprechendes Kartenlesegerät.
Personalausweis-PIN vergessen? So schaltet man die Online-Funktion frei
Ab Anfang 2024 kann man seinen Online-Personalausweis nur noch vor Ort in einer Behörde freischalten lassen. Der Service ist kostenlos, allerdings benötigt man in der Regel dafür einen Termin. Die zuständige Behörde findet man hier: Zur Online-Suche.
Wer die Online-Funktionen nutzen will, muss einen Termin beim Bürgeramt buchen. Die entsprechende Funktion des Personalausweises wird benötigt, wenn man sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen möchte, etwa, wenn man sich online arbeitslos melden möchte oder ein Führungszeugnis beantragen will.
Die Abschaffung des Online-Services ist auf den Sparhaushalt 2024 zurückzuführen. Hiernach muss das BMI Angebote im Bereich „Digitale Identitäten“ neu bewerten. Der Rücksetz-Service für die Personalausweis-PIN hat dementsprechend keine hohe Priorität und muss daher aus Kostengründen gestrichen werden.