Manchmal gibt es bei Online-Shops, Kreditkartenanbietern und anderen Stellen sogenannte „Cashback“-Aktionen. Was ist dieses „Cashback“ und wie funktioniert das?
„Cashback“ ist Englisch und bedeutet so viel wie „Rückerstattung“ oder „Barerstattung“. Bei den Cashback-Aktionen im Netz handelt es sich um besondere Angebote, bei denen man Geld für Einkäufe und Buchungen zurückerhält, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Wie funktioniert „Cashback“?
Im Prinzip laufen die meisten Cashback-Aktionen so ab:
- Man erstellt sich einen Account bei einem Anbieter und sieht dort, welche aktuellen Cashback-Aktionen es gibt.
- Man steuert eines der Angebote über die speziellen Cashback-Links an. Cookies müssen im Browser aktiviert sein und man sollte während des Einkaufs keine anderen Seiten besuchen.
- Man kauft eines der Aktionsprodukte. Dabei sollte man die Bedingungen beachten, um das Cashback beanspruchen zu können.
- Der Kauf wird geprüft. Sind alle Bedingungen erfüllt, gibt es entweder eine direkte Auszahlung oder eine Gutschrift auf das Cashback-Konto. In der Regel erfolgt das erste, wenn der Zeitraum für eine Rückgabe nach der Widerrufsfrist abgelaufen ist.
Einige Online-Anbieter für Cashback-Aktionen werden in diesem Beitrag von Galileo unter die Lupe genommen:
Wie bekommt man Geld für Einkäufe zurück?
Auch wenn „Cash“ auf Deutsch übersetzt „Bargeld“ bedeutet, erhält man bei entsprechenden Aktionen kein Geld auf die Hand, sondern meist eine Überweisung auf ein Bankkonto oder Guthaben für zukünftige Einkäufe bei dem Anbieter. Bei den Cashback-Aktionen handelt es sich um eine Art Bonusprogramm der entsprechenden Anbieter. Es gibt davon verschiedene Varianten:
- Direkt bei einigen Online-Shops gibt es zum Beispiel einen Betrag zurückerstattet, wenn man ein Aktionsprodukt kauft. Um den Betrag zu erhalten, muss man in der Regel einen Kaufbeleg hochladen und persönliche Daten abgeben.
- Bei manchen Kreditkarten gibt es am Ende des Monats eine Gutschrift, wenn man mit der Karte bei bestimmten Händlern einkauft.
- Es gibt spezielle Webseiten wie Shoop oder TopCashback, bei denen man sich anmelden kann. Ruft man bekannte Online-Shops anschließend über spezielle Links aus den genannten Plattformen auf, erhalten die Anbieter eine Provision, die sie anteilig an euch ausschütten.
- Nach einem ähnlichen Prinzip funktionieren die Treueprogramme wie Payback oder Deutschlandcard. Auch hier kauft man nach einer „Anmeldung“ mit der entsprechenden Kundenkarte ein und kann sich gesammelte Punkte anschließend auf sein Konto auszahlen lassen (So geht es bei Payback | So geht es bei Deutschlandcard).
Cashback: Rückerstattung für Einkäufe – online & lokal
Meistens gibt es keine direkte Rückerstattung. Stattdessen muss man für das Cashback entweder zunächst „Punkte“ beziehungsweise Guthaben sammeln oder Rechnungen und andere Kaufnachweise vorlegen. Bei einigen Aktionen gibt es für jeden Einkauf Geld zurück, manchmal muss auch erst ein Mindestbetrag für eine Auszahlung erreicht werden.
Beispiele für einige Cashback-Aktionen:
Der Cashback-Anspruch erlischt, wenn man ein gekauftes Produkt zurückgibt und den Kauf storniert. In der Regel können Aktionen auch nicht mit anderen Rabatten wie Gutscheinen kombiniert werden.
Geschenkt gibt es auch bei den Cashback-Programmen nichts. Ein Nachteil ist, dass Händler durch eure Anmeldung gezielt Daten über euer Kaufverhalten sammeln können. Bei Einkäufen im Internet muss man sich oft über einen Kunden-Account einloggen und den Kauf bei verschiedenen Shops durchführen. Bei lokalen Rückerstattungen benötigt der Anbieter eure Quittung und weitere persönliche Daten.
Bei manchen Online-Shops ist eine Teilnahme zudem nur über bestimmte Links möglich. Hat man seinen Einkauf über einen anderen Weg durchgeführt oder vergessen, eine „Geld zurück“-Aktion zu aktivieren, gibt es nachträglich keinen Anspruch auf die Rückerstattung. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Einkäufe auch nicht registriert, weil zum Beispiel keine Cookies gesetzt oder über ein VPN eingekauft wurde. Auch in solchen Fällen gibt es keine nachträgliche Gutschrift.