Steht eine beschäftigungslose Zeit an, müsst ihr euch bei der Agentur für Arbeit arbeitslos beziehungsweise arbeitssuchend melden. Das braucht ihr aber nicht mehr vor Ort erledigen. Stattdessen könnt ihr euch auch online arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen.
Seit dem 1.1.2022 könnt ihr die Online-Funktion des Personalausweises für die Meldung beim „Arbeitsamt“ nutzen. So müsst ihr nicht mehr das Haus verlassen und persönlich erscheinen, sondern könnt euch zeit- und ortsunabhängig melden. Neben der Meldung könnt ihr zudem einen Beratungstermin online buchen.
Online arbeitslos melden bei der Agentur für Arbeit – so gehts
So meldet ihr euch über das Handy oder am PC arbeitslos/arbeitssuchend:
- Öffnet die Webseite der Arbeitsagentur. Hinter diesem Link erreicht ihr das Angebot, um sich arbeitslos zu melden.
- Drückt hier auf den roten Button mit der Aufschrift „Vorgang starten“.
- Ihr müsst einen Account anlegen. Nehmt hierfür den Personalausweis mit Online-Funktion. Beachtet, dass die Funktion schon aktiviert sein muss. Zudem benötigt ihr eine gültige E-Mail-Adresse für das Online-Konto.
- Für die Online-Funktion des Ausweises benötigt ihr ein NFC-fähiges Handy oder ein Lesegerät und die AusweisApp2.
- Einmal eingeloggt, folgt ihr den Anweisungen auf dem Bildschirm. Ihr werdet Schritt für Schritt durch die Meldung geführt.
Im Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit meldet ihr euch nicht nur arbeitslos, sondern könnt auch gleich Arbeitslosengeld beantragen. Die Möglichkeit wurde zum 1.1.2022 eingeführt. Bis dahin war es zwingend erforderlich, persönlich bei der Agentur für Arbeit zu erscheinen. Ab sofort reicht die Online-Meldung mittels Personalausweis aus.
Unabhängig von der neuen Möglichkeit, sich im Browser arbeitslos zu melden, könnt ihr natürlich immer noch vor Ort einen Termin machen und persönlich bei der Agentur für Arbeit vorbeischauen. Im Webangebot findet ihr die für euch zuständige Stelle. Daneben steht die kostenfreie Telefonnummer 0800-4555500 für die Meldung zur Verfügung.
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Arbeitslos melden: Fristen beachten
Achtet bei der Meldung auf die geltenden Fristen. Wisst ihr Bescheid, dass eine arbeitsfreie Zeit naht, müsst ihr das spätestens drei Monate vor der Arbeitslosigkeit melden. Werdet ihr kurzfristig gekündigt oder endet das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen bevor die Drei-Monatsfrist abläuft, müsst ihr euch binnen drei Tagen arbeitslos melden.
Bei der Agentur für Arbeit muss zwischen der Arbeitslosen- und der Arbeitsssuchendmeldung unterschieden werden. Die Arbeitssuchendmeldung erfolgt vor der Arbeitslosenmeldung und es ist gesetzlich geregelt, dass diese drei Monate vor Ablauf des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen muss. Die Idee des Gesetzgebers ist dabei, dass die Zeit der Kündigungsfrist bereits aktiv auf die Arbeitssuche verwendet wird, um Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden. Diese Fristen solltet ihr unbedingt einhalten, denn sonst kann euch eine Kürzung des Arbeitslosengeldes drohen.