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Entgelt zahlt Empfänger – ist das erlaubt?

Für manche Briefe und Postkarten muss man kein Porto zahlen. (© IMAGO / Joerg Boethling)
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Manchmal bekommt man Werbung mit Antwort-Postkarten, auf denen „Entgelt zahlt Empfänger“ steht. Was ist davon zu halten? Ist das legal und kommen solche Briefe wirklich an? Wer zahlt dafür und wie viel? Diese Fragen beantworten wir hier.

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Der Vermerk „Entgelt zahlt Empfänger“ ist eigentlich als Serviceleistung gedacht. Damit will der Versender eines Schreibens die Bereitschaft erhöhen, eine Antwort zurückzusenden. Grundsätzlich darf jeder einen solchen Frankiervermerk auf Postkarten und Briefe drucken, stempeln oder schreiben. Allerdings muss der Empfänger auch wirklich bereit sein, dafür zu zahlen. Sonst geht das Ganze schief und im schlimmsten Fall muss der Absender für die zurückgeschickte Post zahlen.

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Entgelt zahlt Empfänger – wie die Werbeantwort eigentlich gedacht ist

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Die Idee hinter „Entgelt zahlt Empfänger“ ist ganz einfach: Jemand versendet Werbung, Formulare, Befragungen oder andere Post an eine große Zahl von Personen und möchte, dass diese darauf antworten. Um es leichter zu machen, fügt er der Sendung beispielsweise adressierte Antwortpostkarten oder Rücksendeumschläge bei. Durch den Vermerk „Entgelt zahlt Empfänger“ an der üblichen Stelle der Briefmarke wird die Bereitschaft erhöht, die Antwort auch zurückzuschicken.

Alternativ könnte man natürlich auch Briefmarken kaufen und die Rücksendepost frankieren, aber dann werden sicher eine Menge Kunden diese Briefmarke ablösen und anderweitig verwenden. „Entgelt zahlt Empfänger“ sorgt dafür, dass man nur für wirklich zurückgeschickte Post zahlen muss.

Und diese Art der „Werbeantwort“ ist nicht einmal teurer als normale Briefmarken. Man zahlt genau dasselbe dafür, was solche Post sonst auch kostet. Also etwa 70 Cent für eine Postkarte und 85 Cent für einen Standardbrief. Erlaubt sind Sendungen bis hin zum Maxibrief.

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Kennt ihr den Urlaubs-Service der Post?

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Wie funktioniert das Prinzip „Entgelt zahlt Empfänger“

Vereinfacht gesagt funktioniert das so:

  1. Jemand stellt ein Anschreiben an eine große Zahl von Kunden zusammen und fügt diesem vorbereitete Antwort-Postkarten oder -Briefe hinzu.
  2. Diese Antworten enthalten in der Frankierzone den maschinenlesbaren Vermerk „Entgelt zahlt Empfänger“.
  3. Sendet der Kunde die Antwort wirklich zurück, wird sie ganz normal von der Post transportiert.
  4. Sobald sie beim Empfänger ankommt, kassiert der Postzusteller die Beträge, die sich durch die Rücksendungen angesammelt haben.

Wichtig ist dabei, dass der ursprüngliche Hersteller und Versender dieser Antwortpostkarten durch diesen Vermerk einen Vertrag mit der Post eingeht und verpflichtet ist, die zurückgesandten Schreiben auch anzunehmen und zu bezahlen.

Wie muss so eine Sendung aussehen, für die der Empfänger bezahlt?

Grundsätzlich müssen solche Postsendungen die gleichen Regeln wie die normalen Briefe und Karten erfüllen. Wichtig ist allerdings, dass der Frankiervermerk maschinenlesbar ist. Um das sicherzustellen, gibt es verschiedene Optionen. So könnt ihr beispielsweise bei Amazon postkonforme Antwortumschläge kaufen. Für 250 Stück zahlt ihr da unter 60 Euro. Aber es geht auch einfacher…

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Die Vorschriften für den Aufdruck „Entgelt zahlt Empfänger“ sind in einer Broschüre zusammengefasst (© Deutsche Post)

Ihr könnt bei der Post eine PDF-Datei downloaden, die eine Vorlage zum Ausdrucken dieses Frankiervermerks enthält. Den druckt ihr einfach an die korrekte Stelle eures Antwortschreibens und seid auf der sicheren Seite. Dort findet ihr auch eine PDF-Broschüre, die alle wichtigen Bedingungen für Werbeantworten enthält und euch genau zeigt, wie man diese Antworten gestaltet, was sie kosten und wo der Vermerk „Entgelt zahlt Empfänger“ angebracht werden muss. Übrigens könnt ihr auch genauso gut „Porto zahlt Empfänger“ auf die Antworten drucken – der Effekt ist derselbe.

Hinweis: Es ist natürlich nicht zulässig, dass ihr einfach so etwas auf einen Brief schreibt, um dem Empfänger das Porto aufs Auge zu drücken. Wie schon erwähnt: Wenn der Empfänger nicht der Verursacher ist und den Empfang verweigert, kommt das Schreiben zu euch zurück. Falls ihr Pech habt, fällt dafür das doppelte Porto für den Hin- und Rückweg an.

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