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„Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“: Bedeutung und Infos


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Nehmt ihr einen Rücksendeumschlag zur Hand, den ihr innerhalb einer Briefkorrespondenz mit einem Unternehmen findet, findet sich dort häufig an der Position, an welche die Briefmarke geklebt werden muss, die Information „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“.

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Lest ihr diese Meldung, solltet ihr euch nicht eurer Kleidung entledigen. Viel mehr handelt es sich hier um eine Richtangabe, wie ihr den Brief, bzw. die Postkarte frankieren sollt.

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Was bedeutet „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“?

Die Formulierung „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ ist sehr offen und weit gehalten, was dieser Satz bedeuten mag, so dass man sich die Frage stellt, ob nun eine Briefmarke aufgeklebt werden muss, kann oder soll. In der Regeln sind folgende Schreiben mit dieser Rücksendeantwort ausgestattet:

  • Werbebriefe
  • Schreiben von Behörden
  • Schreiben von Unternehmen
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Primär geht es dem Absender darum, eine Antwort von euch zu erhalten. Die Post bietet dem Absender einen eigenen Service an bei welchem die Portokosten in der Hand des Unternehmens, bzw. der Behörde liegen. Habt ihr solche einen Rücksendeumschlag in der Hand, bedeutet dies, dass ihr keine Briefmarke aufkleben müsst. Ihr müsst demnach kein Porto verschenken, wenn ihr diese Notiz auf einem Umschlag findet. Hier bittet euch lediglich der Absender, eine Briefmarke zu verwenden, damit er es selbst nicht tun müsst. Ob mit oder ohne Porto - das Schreiben kommt trotzdem beim aufgedruckten Empfänger an.

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„Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“: So kommt die Post an

Damit eine Antwort auf dem genannten Wege wieder bei seinem Empfänger ankommt, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden. Die Notiz „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ kann für folgende Schreiben verwendet werden:

  • Postkarten
  • Standardbriefe
  • Kompaktbriefe
  • Großbriefe
  • Maxibriefe

Zudem Muss der Umschlag mit einem der folgenden Ausdrücke versehen sein:

  • Antwort
  • Werbeantwort
  • Antwortkarte

Die Verwendung von Fensterbriefhüllen oder mehrfach verwertbarere Umschläge, bzw. Umhüllungen ist nicht gestattet. Zudem darf der Umschlag für die Rücksendung nicht mit einem herkömmlichen PC-Drucker erstellt worden sein, sondern muss seinen Weg über einen Zwischenträger gefunden haben. So soll sichergestellt werden, dass der Text maschinenlesbar ist. Der Vermerk muss in der rechten oberen Ecke befinden und sollte Maße zwischen 15 x 17 Milimeter und 25 x 30 Milimeter aufweisen. Die Linienstärke darf 0,4 bis 1,5 mm breit sein. Zudem muss der Vermerk vollständig geschlossen sein. Erlaubte Formulierungen sind „Bitte ausreichend freimachen“ oder „Freimachen, falls Marke zur Hand“.

Fehlt ein Hinweis, dass es sich um Werbung handelt, muss der Empfänger unter Umständen für eine Nachfrankierung aufkommen. Lehnt dieser die Annahme des Briefes ab, wird dieser per Post wieder an euch zurückgesandt. In diesem Fall müsst ihr für das Porto des Briefes aufkommen und zudem ein Einziehungsentgelt abrichten. Fehlt eure Absenderadresse, geht dieser Brief als unwiederbringlich verloren. Bei wichtige Unterlagen sollte man demnach nicht am Porto sparen, auch wenn der Hinweis „Bitte freimachen, falls Porto zur Hand“ auf dem Umschlag vermerkt ist.

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