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Paket unfrei versenden: Sendungen ohne Frankierungen verschicken


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Wollt ihr Waren und Artikel quer durch das Land oder in andere Länder der Welt verschicken, packt ihr diese in ein Paket. In der Regel wird je nach Bestimmungsort ein fester Preis für das Paket berechnet. Unter einigen Voraussetzungen kann man bei der DHL ein Paket unfrei versenden. Bei diesem Service bezahlt nicht ihr die Kosten für den Versand, sondern der Empfänger.

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Verschickt man ein DHL-Paket „unfrei“, bezahlt der Absender demnach kein Porto. Die Transportkosten werden dem Empfänger zugerechnet. Ganz so einfach bietet sich der Service allerdings nicht an. Ihr solltet also auch zukünftig nicht darauf verzichten, eine Paketmarke auf das Paket nach dem Verkauf von Artikeln über eBay oder das Weihnachtspaket für die Familie zu kleben.

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Paket unfrei verschicken: Das sind die Kosten

  • Während ihr für den Versand eines „unfreien“ Pakets nichts bezahlt, liegen die Kosten beim Empfänger pauschal bei 15 € pro Paket.
  • Im Vergleich zum normalen Preis für Pakete ist der Service verhältnismäßig teuer.
  • Der Preis von 15 € für das Paket mit dem Service „unfrei“ gilt für alle Pakete bis zu einem Gesamtgewicht von 31,5 kg.
  • Außer dem Zusatzservice „unfrei“ kann für die entsprechende Sendung noch der Service „Sperrgut“ gebucht werden. Weitere Services kann man in diesem Fall nicht auswählen.
  • Wollt ihr ein Paket ohne Porto verschicken, könnt ihr dies nicht über die Online-Frankierung in Auftrag geben, sondern müsst in eine Filiale gehen und die Sendung dort abgeben.
  • Teilt dem Mitarbeiter mit, dass das Paket unfrei versendet werden soll. Daraufhin wird dies entsprechend auf dem Paketschein vermerkt.
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Im Servicefeld wird das Paket als „unfrei“ markiert. (© DHL)
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Paket unfrei versenden: Das sollte man beachten

Achtung: Sollte der Empfänger die Zahlung der Versandgebühr von 15 € verweigern oder die Sendung allgemein nicht annehmen, wird das Paket an euch zurückgeschickt. Gleichzeitig bleiben die Versandkosten für den Rückversand sowie die 15 € für den Versand des unfreien Pakets an euch hängen. Anders sieht es aus, wenn ihr ein unfreies Paket an einen Online-Händler im Rahmen des Widerrufsrechts zurückschickt. In solchen Fällen darf der Händler die Annahme nicht verweigern. Die Gebühren von 15 € müssen zunächst vom Anbieter ausgelegt, können aber von euch zurückverlangt werden. Um spätere Gebühren zu vermeiden, sollte man vor dem Rückversand grundsätzlich Kontakt mit dem Online-Anbieter aufnehmen. Bei uns erfahrt ihr, wie die Rücksendung bei Amazon funktioniert.

© Dmitry Kalinovsky via Shutterstock
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Briefe können nicht unfrei verschickt werden, allerdings gibt es hier einige Ausnahmen. Lest dazu: „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“ – Bedeutung und Infos.

Wir zeigen euch auch, wie man ein Paket richtig beschriften sollte.

Bild:Dmitry Kalinovskyvia Shutterstock

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