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SIM-Karte ohne Ausweis anonym kaufen – so geht’s


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Ab 1. Juli 2017 gibt es eine Ausweispflicht, wenn man eine SIM-Karte registrieren möchte. Gibt es aber trotzdem eine Möglichkeit, Prepaid-Karten anonym ohne Ausweis zu kaufen?

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Früher konnte man sich noch eine Prepaid-Karte kaufen und bei der Online-Registrierung andere Daten eingeben, sodass die Karte quasi anonymisiert war. Zumindest galt das, solange man keine Bankdaten angegeben hat und nur Provider-Dienste nutzt, welche sich ebenfalls per Prepaid-Aufladung bezahlen ließen.

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Seit dem 1. Juli 2017 geht das nicht mehr. Grund ist die Ausweispflicht bei Prepaid-Karten.

Kann man eine SIM-Karte weiterhin ohne Ausweis anonym kaufen?

Die Antwort heißt hier: ja, bei Prepaid-Karten.

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  • Die Option, selbst eine SIM-Karte zu kaufen und zu aktivieren, entfiel ab 1. Juli 2017.
  • Allerdings könnt ihr euch beispielsweise über Ebay eine bereits aktivierte Prepaid-Karte kaufen, wenn ein solches Angebot vorliegt.
  • Durch die neue Regelung werden die Preise für bereits aktivierte und dadurch für euch anonyme SIM-Karten vermutlich ansteigen.
Bei Ebay findet man gebrauchte und bereits aktivierte SIM-Karten. (Bildquelle: GIGA)
Bei Ebay findet man gebrauchte und bereits aktivierte SIM-Karten. (© GIGA)
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Ihr solltet hier allerdings prüfen beziehungsweise nachfragen, welcher Tarif für die Prepaid-Karte gilt und für welches Land, falls das nicht angegeben sein sollte. Außerdem habt ihr hier unter Umständen keine Gewähr, dass die SIM-Karte auch wirklich funktioniert. Achtet am besten auf ein Rückgaberecht.

Anonyme SIM-Karte: Anschrift statt Adresse angeben

Die Gesetzesgrundlage für die neue Ausweispflicht beim Prepaid-Karten-Kauf soll das „Telekommunikationsgesetz (TKG) § 111“ sein. Allerdings wurde es interessanterweise geändert. Bis zum 31.12.2021 sah das TKG noch so aus wie im unteren Screenshot. Mittlerweile steht der relevante Inhalt im TKG § 172:

  • Unter Absatz 1 wird aufgezählt, welche Informationen die Mobilfunk-Provider von den Anschlussinhabern vor der Freischaltung erheben und speichern muss.
  • Dort wird unter Absatz 1 Punkt 2 allerdings nur vorgeben, eine Postanschrift und nicht zwangsläufig die Meldeadresse des Anschlussinhabers zu speichern.
  • Während die Adresse der Ort ist, wo die entsprechende Person wohnhaft ist (vergleiche zu Wohnsitz; Begründung und Aufhebung BGB § 7), ist die Anschrift ein Ort, wo die Person nur postalisch zu erreichen ist. Das muss aber nicht die eigene Adresse sein, sondern kann auch beispielsweise die eines Familienangehörigen oder ein Postfach sein. Die Anschrift ist quasi nur ein Ort, wo ihr eure Post abholt.
Das „Telekommunikationsgesetz vom 13.06.2017“. (Bildquelle: GIGA)
Das „Telekommunikationsgesetz vom 13.06.2017“. (© GIGA)

Wenn ihr also eine Anschrift statt eurer Adresse angebt, wäre theoretisch wenigstens schon mal der eigene Wohnungsstandort anonym. Da mit Ausnahme des vorläufigen (grünen) und roten Reisepasses im Personalausweis eure Anschrift steht, bei der ihr aber sehr wahrscheinlich eure Adresse angegeben habt, würdet ihr dann dem Menschen, der eure Daten für die Prepaid-SIM-Karte aufnimmt, konkret darauf hinweisen müssen, dass ihr eine Anschrift statt der im Ausweis vorliegenden Adresse eingetragen haben wollt und am besten dazu das TKG § 111 vorzeigen.

Letztlich ist das aber schwierig, weil die wenigsten Rechtstexte nachvollziehen oder verstehen können, selbst wenn man sie ihnen direkt zeigt. Es kann also sein, dass ihr über Vorgesetze gehen müsst, was Zeit und Aufwand bedeutet.

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