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Amazon, eBay und Co.: Gefälschte Ware gekauft – was tun?

© Getty Images / Prostock-Studio
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eBay, Amazon und Co. sind für viele Internetnutzer eine beliebte Anlaufstelle, um günstig an Markenklamotten, -Taschen und andere Gegenstände zu gelangen, die im Ladengeschäft eventuell zu teuer sind. Nachteil bei den Online-Händlern ist, dass man die Ware vor dem Kauf nicht vorher in der Hand halten kann und zudem selten weiß, wer auf der gegenüberliegenden Seite als Verkäufer aktiv ist.

So kann es sein, dass man bei eBay und Co. gefälschte Ware untergejubelt bekommt. Erfahrt hier, was man tun kann, wenn man Plagiate und Raubkopien beim Online-Kauf erhalten hat.

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Gefälschte Ware gekauft: Das kann man tun

Ob eine Ware gefälscht ist, lässt sich bei teuren Markenartikeln aus der Kategorie „Louis Vuitton-Tasche“ häufig anhand einer ID ermitteln. Der Code ist in der Tasche oder auf einem beigelegten Zertifikat aufgedruckt und gibt Aufschluss über die Echtheit des Artikels. Häufig sieht man auch sofort, dass es sich um gefälschte Ware handelt, wenn man diese auspackt und in der Hand hält. Natürlich ist das Verkaufen gefälschter Ware bei eBay und Co. verboten. Auch ist es verboten, eine „Dolce & Gabbana Jeans“ anzubieten, um dann darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um eine Hose im Stile einer bekannten Marke, nicht jedoch vom Hersteller direkt handelt. Man darf also keine Markennamen für seine Angebote verwenden, die keine entsprechenden Artikel enthalten. Seid ihr in die Markenfalle getappt, müsst ihr euch keinesfalls mit der Aussage des Verkäufers abspeisen lassen, sich vorher doch direkt beim Anbieter informieren zu müssen, ob es sich tatsächlich um einen Markenartikel handelt.

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Wird eine Fälschung geliefert, hat man grundsätzlich das Recht auf Lieferung des Originals. Ist diese Lieferung nicht möglich, steht einem ersatzweise Schadensersatz zu.

  • Bei Verwendung des Markennamens in der Quelle (z. B. „Levis Hose“) muss ein Original geliefert werden.
  • Eine Haftung ist auch als Privatanbieter nicht ausgeschlossen. Man kann sich also nicht herausreden, nur weil man privat und nicht gewerblich handelt.
  • Käufer müssen nicht vor dem Kauf fragen, ob die Ware „echt“ ist.

Plagiate, Raubkopien, Falschungen bei eBay

Habt ihr tatsächlich gefälschte Ware erhalten, sollte man zunächst direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen. Eventuell ist sich dieser gar nicht bewusst, dass es sich um keinen originalen Markenartikel handelt. Auf jeden Fall solltet ihr allerdings ein Schreiben aufsetzen und euer Recht auf Originalware einfordern. Das solltet ihr beachten:

  • Höflich bleiben
  • Keine Aggressionen
  • Mängelbeschreibung
  • Gebt an, dass die Ware von der Artikelbeschreibung ab.
  • Rückabwicklung des Kaufs
  • Bei gefälschter Ware: Nachlieferung des Originals
  • Bankdaten mit angeben
  • Frist setzen (7 Tage)
  • Käufer soll Rückporto erstatten
  • Ware nicht zurückschicken, bevor Geld da ist, eventuell Rückabwicklung per Nachnahme durchführen
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An diesen Merkmalen erkennt ihr Fake-Shops, die möglicherweise gefälschte Artikel verkaufen wollen:

Clever! So erkennst du Fake Shops Abonniere uns
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Bleibt eine Reaktion des Verkäufers aus, oder stellt er sich quer, die gefälschte Ware auszutauschen, könnt ihr ein Strafverfahren wegen Fälschung einleiten. Auch hier könnt ihr wieder eine Frist setzen, bevor ihr tatsächlich eine Strafanzeige stellt. Häufig bekommen Verkäufer bei der drohenden Konfrontation mit der Polizei kalte Füße. Solltet ihr immer noch auf der gefälschten Ware sitzen bleiben, geht es mit dem Artikel und allen relevanten Daten zum Kauf zur Polizei. Zusätzlich sollte der Hersteller des Artikels informiert werden. Zwar wird der Hersteller in der Regel keine helfende Hand bei eurem Fall sein, allerdings werden möglicherweise zukünftige Verkäufe der gefälschten Ware durch den entsprechenden eBay-Verkäufer unterbunden.

Hinweis: Selber solltet ihr auch keine gefälschte Ware verkaufen. Das Trikot vom Markt aus dem Türkei-Urlaub oder die Fake-Sonnenbrille von der Ägypten-Reise gehört also in den Müll, wenn ihr sie nicht mehr benötigt. Nach § 143 Abs. 1 des Markengesetzes ist der Verkauf gefälschter Markenartikel strafbar. Es droht eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren.

Gefälschte Ware gekauft – Anzeige, Frist und Co.

Neben dem Strafverfahren habt ihr zudem zivilrechtliche Ansprüche gegen den Verkäufer der Plagiate. In diesem Fall sollte man eine Rechtschutzversicherung haben. Zivilrechtlich habt ihr in dem Fall wahlweise Anspruch auf:

  • Das Original
  • Schadensersatz

Wer über Paypal gezahlt hat, kann im Abschnitt „Käuferschutzantrag“ einen neuen Fall wegen eines „von der Beschreibung abweichenden Artikels“ eröffnen und so das Geld zurückbuchen lassen. Das Melden eines Konflikts ist allerdings nur bis zu 45 Tage nach der Zahlung möglich. Da Paypal allerdings bei einer Fälschung ein Gutachten des Herstellers benötigt, sollte man bei einer Meldung immer einen „von der Beschreibung abweichenden Artikel“ ohne Bezug auf die „Fälschung“ erwähnen.

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