Wenn ihr bei eBay zu viel oder falsch geboten habt, könnt ihr euer Gebot ganz einfach zurücknehmen beziehungsweise zurückziehen. Wie das funktioniert, worauf ihr dabei achten müsst und welche Fristen und Voraussetzungen eingehalten werden müssen, erfahrt ihr hier.
Eine interessante Auktion auf eBay endet gleich und ihr wollt unbedingt noch einmal mitbieten. Dann kann es schnell passieren, dass ihr versehentlich ein viel zu hohes Gebot abgebt. Oft schleicht sich etwa ein falsch gesetztes Komma ein und schon zahlt ihr einen deutlich zu hohen Preis für ein Produkt. Auch kann es vorkommen, dass der Verkäufer oder Händler die Artikelbeschreibung des Produkts sehr stark ändert und ihr darauf nun nicht mehr bieten wollt. Dann könnt ihr euer eBay-Gebot zurückzuziehen. Das geht auf folgender eBay-Seite:
Klickt auf folgenden Link, falls ihr stattdessen einen Preisvorschlag zurückziehen möchtet.
Wann darf ich ein Gebot zurücknehmen?
Grundsätzlich gilt, dass alle Gebote auf eBay verbindlich sind. Achtet also grundsätzlich auf Folgendes, bevor ihr bietet:
- Lest euch deshalb auf jeden Fall die Artikelbeschreibung aufmerksam durch.
- Schaut euch außerdem das Bewertungsprofil des Verkäufers genau an.
- Solltet ihr offene Frage zu einem Produkt haben, fragt bei dem Verkäufer nach.
Ein Gebot darf nur zurückgezogen werden, wenn:
- ihr versehentlich einen falschen Beitrag geboten habt (Beispiel: 88,30 Euro statt 8,83 Euro). Dann solltet ihr den Betrag sofort korrigieren.
- die Artikelbeschreibung so stark vom Verkäufer geändert wurde, dass ihr den Artikel nun nicht mehr kaufen oder dafür bieten wollt.
- ihr den Verkäufer nicht erreichen könnt. Beispielsweise kommen gesendete E-Mails oder Nachrichten als „unzustellbar“ zurück oder die Telefonnummer des Verkäufers funktioniert nicht.
Ein Gebot darf NICHT zurückgezogen werden, wenn:
- ihr eure Meinung zum Artikel geändert habt und diesen auf einmal nicht mehr kaufen wollt.
- ihr nur ETWAS höher geboten habt, als ihr ursprünglich wolltet. Wie groß „etwas höher“ ist, ist unklar.
- Das Angebot bereits beendet ist.
eBay-Gebot zurückziehen: Fristen und Folgen
Wenn das Angebot des eBay-Artikels erst in mehr als 12 Stunden endet, gilt:
- ALLE eure Gebote können zurückgenommen werden.
Wenn das Angebot des eBay-Artikels erst in weniger als 12 Stunden endet, gilt:
- Ihr müsst euer Gebot innerhalb von 1 Stunde zurücknehmen. Damit wird allerdings nur euer letztes Gebot zurückgenommen. Alle vorherigen Gebote bleiben vorhanden.
Sollte die Rückgabefrist bereits abgelaufen sein, so gibt es nur eine Möglichkeit, das Produkt nicht trotzdem bezahlen zu müssen: Der Verkäufer oder Händler zeigt sich Kulant und storniert euren Kauf auf Anfrage. Dazu müsst ihr allerdings Kontakt mit dem Verkäufer aufnehmen. Nach Ablauf der Fristen ist nämlich allein dieser dazu berechtigt, Gebote zu streichen.
Wie ist das bei Artikeln mit Geboten bei Sofort-Kaufen & Preis-vorschlagen?
Wichtig ist, dass ihr bei Sofort-Kaufen-Angeboten eure Gebot nicht zurücknehmen könnt. Nach dem Kauf seid ihr verpflichtet, den geforderten Betrag zu bezahlen. Ähnliches gilt für Festpreisartikel, die mit der Option Preis vorschlagen angeboten werden: Wenn der Verkäufer euren Preis akzeptiert hat, gibt es keine Rückzugmöglichkeit mehr. Ihr könnt aber auch hier den Verkäufer kontaktieren, diesen darum bitten und auf Kulanz hoffen.
Hinweis: Die Rücknahme des Gebots erfolgt nach § 6 Abs. 7 der eBay-AGB nur dann in zulässiger Form, wenn ihr dazu gesetzlich berechtigt seid.
eBay: Gebot zurückziehen – Anleitung
- Sucht die Artikelnummer des Produkts auf der Webseite des eBay-Angebots. Diese findet ihr in der Artikelbeschreibung.
- Öffnet dann diese eBay-Webseite.
- Nun seht ihr auf der eBay-Webseite, wie es weiter geht. Wählt den entsprechenden eBay-Artikel über die Artikelnummer aus und folgt den Anweisungen am Bildschirm.
- Bestätigt anschließend, um das Gebot zurückzunehmen.
Sollte ein anderer Grund für die Rücknahme vorliegen, müsst ihr zunächst den Verkäufer kontaktieren. Diesen solltet ihr freundlich darum bitten, das Gebot zu streichen.