Auf Plattformen wie eBay oder eBay Kleinanzeigen wechseln jeden Tag tausende von Artikeln den Besitzer – oft mit unklarer Rechtslage. Wie sehen hier die gesetzlichen Vorschriften aus, ab wann ist ein schriftlicher Kaufvertrag nötig und welche Klauseln muss dieser enthalten? Die Antworten und eine Vorlage zum Download findet ihr in unserer Übersicht.
Kaufvertrag Privat – Das sagt der Gesetzgeber
Das Wichtigste vorweg: Es besteht bei Privatleuten keine zwingende Verpflichtung, einen schriftlichen Kaufvertrag abzuschließen. Wenn ihr zum Beispiel ein gebrauchtes iPhone von einer Privatperson kauft, greift das Prinzip: Gekauft wie gesehen. Ihr erklärt, dass ihr das iPhone zu dem angegebenen Preis kaufen wollt, der Verkäufer erklärt sein Einverständnis. In Amtssprache heißt das etwas sperrig: Beidseitig übereinstimmende Willenserklärung. Damit kommt ein sogenannter mündlicher Kaufvertrag zustande. Dieser Vertrag ist zwar nicht schriftlich fixiert, aber dennoch rechtskräftig und bindend. Laut § 433 BGB entstehen dabei folgende Pflichten:
- Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
- Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Wenn ihr oder der Verkäufer nach der mündlichen Vereinbarung vom Kauf zurücktretet, kann euch die Gegenseite theoretisch auf Schadensersatz wegen Unterlassung verklagen. Das Problem dabei: Ohne Zeugen ist es schwierig beziehungsweise nahezu unmöglich zu beweisen, dass tatsächlich ein Vertrag abgeschlossen wurde. Genau deshalb ist es auch für Privatpersonen ratsam, einen schriftlichen Vertrag anzufertigen.
Kaufvertrag zwischen Privatpersonen – So sieht der schriftliche Vertrag aus
Der schriftliche Kaufvertrag zwischen Privatpersonen unterscheidet sich grundsätzlich nicht vom mündlichen: Der Verkäufer gewährleistet, dass der Artikel einwandfrei funktioniert; der Käufer wiederum bezeugt, dass er den Artikel zu dem angegebenen Preis kauft. Die offiziell Sachmängelhaftung genannte Gewährleistung gilt für jeden Verkauf, auch zwischen Privatleuten, und beträgt 2 Jahre. Wichtig: Die Gewährleistung muss nicht eigens in den Vertrag geschrieben werden, da sie gesetzlich vorgeschrieben ist.
Seit 2002 gibt es allerdings eine EU-Richtlinie, die gerade bei eBay und eBay-Kleinanzeigen Käufern für einige Verwirrung sorgt. Laut dieser Richtlinie können Privatverkäufer die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung außer Kraft setzen oder einschränken. Verkäufer haben es damit selbst in der Hand, wie lange und ob sie überhaupt Gewährleistung einräumen. Ein Freibrief zum Verkloppen von Ramsch ist das aber nicht: Wer falsche Versprechungen macht und kaputte Artikel verkauft, verhält sich auch nach neuer Richtlinie strafbar.
Diese Klauseln sollten in den schriftlichen Vertrag
Gerade wenn ihr kostspielige Gegenstände wie zum Beispiel Autos, Computer-Hardware oder teure Möbel kauft, solltet ihr in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag aufsetzen um auf der sicheren Seite zu sein. Eine gesetzliche Vorgabe, wie ein Kaufvertrag zwischen Privat auszusehen hat, gibt es dabei nicht. In der Praxis hat sich aber die Angabe folgender Punkte bewährt:
Wer verkauft, wer kauft? | Genaue Angabe von Verkäufer und Käufer. |
Was wird verkauft? | Genaue Angaben zu Gegenstand, Zustand, Preis, eventuellen Mängeln. |
Rechtliches | Versicherung, dass es sich um legal erworbenes Eigentum des Verkäufers handelt. Ein Haftungsausschluss, welcher aber nicht bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln greift. |
Zahlungskonditionen | Aussage, dass Verkaufspreis bezahlt wurde bzw. Angabe wann und wohin bezahlt werden soll. |
Formales | Datum, Ort, Unterschriften beider Seiten. |
Kaufvertrag: Vorlage zum Download
Wenn ihr euch die Mühe sparen wollt, einen eigenen Kaufvertrag aufzusetzen, könnt ihr euch unter folgendem Link eine Vorlage herunterladen, die alle wichtigen Punkte enthält. Ihr müsst nur noch die jeweiligen Angaben zum Artikel ausfüllen.