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DSGVO: Was Facebook-User beachten müssen und was Unsinn ist


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Die DSGVO, die Datenschutz-Grundverordnung, wirbelt derzeit das ganze Internet auf. Panik macht sich breit, nicht nur bei Webseitenbetreibern, sondern auch bei Facebook-Nutzern. Was ihr wirklich beachten müsst und welche Tipps ihr getrost vergessen könnt, haben wir für euch hier zusammengefasst.

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Sicherheitshalber möchten wir eins gleich vorausschicken: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, sondern spiegelt nur einen Überblick über die Lage wider. Wenn ihr ernsthafte Befürchtungen habt, mit eurem Facebook-Auftritt und euren Postings wegen der DSGVO Ärger bekommen zu können, dann solltet ihr das mit einem Fachanwalt klären.

Aber eines können wir mit Bestimmtheit sagen:
Ihr könnt der DSGVO auf Facebook nicht widersprechen!

In einem gesonderten Tipp gehen wir darauf ein, welche Auswirkungen die DSGVO auf Vereine hat.

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Facebook und die DSGVO: Viel Unsinn

Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine EU-Verordnung und betrifft somit jeden Europäer – und darum müssen sich auch Angebote wie Facebook, Instagram und WhatsApp den Regelungen unterwerfen.

Grundsätzlich lässt sich die DSGVO so zusammenfassen:

Niemand darf etwas mit euren persönlichen Daten tun, solange ihr dem nicht zugestimmt habt.

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Und da liegt der Haken: Alle Unternehmen lassen sich derzeit einfach euer Einverständnis bestätigen. Sie tun das auf die bekannte Weise: „Klick jetzt auf ‚Ich stimme zu‘, oder Du kannst den Dienst nicht weiter nutzen“.

Nachdem das alle gemacht haben, ist die Geschichte allerdings nicht vorbei. Bezogen auf Facebook treibt die DSGVO die seltsamsten Blüten hervor.

Das hat den Fotoproduzenten Robert Kneschke auf die witzige Idee gebracht, bei Facebook einen dieser dummen Posts loszulassen, mit denen man angeblich der DSGVO widersprechen kann.

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Natürlich ist so ein DSGVO-Widerspruch bei Facebook reiner Unsinn (© Facebook / Robert Kneschke)

Wir kennen das ja alle schon von Widersprüchen gegen andere Facebook-Regeln. Aber natürlich kann man nicht einfach irgendwelchen Gesetzen oder Regeln widersprechen und so weitermachen, wie bisher. Als nächstes widerspricht man mit einem Aufkleber am Auto der Straßenverkehrsordnung.

Aber genauso unsinnig und übers Ziel hinausgeschossen ist es, nun in Facebook-Gruppen Fotos mit Menschen zu verbieten oder sein Facebook-Konto deswegen zu löschen. (Wobei Letzteres nicht per se unsinnig ist. Nur sollte man Facebook nicht wegen der DSGVO verlassen. Es gibt genügend Gründe, es zu tun, um auch mal seine eigenen Daten unter Kontrolle zu halten.

Das sagt unsere Redaktion zum Facebook-Ausstieg:

Was dürft ihr jetzt noch bei Facebook und was nicht?

Fotos

  • Zusammenfassend kann man sagen, ihr dürft bei Facebook Fotos genauso verwenden, wie vor der DSGVO!

Im Zusammenhang mit der DSGVO und Facebook haben die meisten Nutzer wegen der Fotos und Videos Panik. Professionelle Fotografen ziehen sich aus Facebook zurück und ganze Foto-Gruppen werden geschlossen.

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Zuerst einmal: Die DSGVO ersetzt nicht die einzelnen Gesetze, die bislang für die verschiedenen Bereiche gültig waren und sind. Und so wird beispielsweise die Fotografie, was den Datenschutz und die Veröffentlichung angeht, an erster Stelle durch das „Kunsturhebergesetz“ geregelt. Dass das möglich ist, wird in Artikel 85 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung geregelt.

Das bedeutet zum Beispiel:

Wenn ihr auf einem Konzert oder beim Besuch eines Schlossparks Fotos schießt, auf denen sich Dutzende oder Hunderte von Menschen befinden, dann müsst ihr deren Erlaubnis nicht einholen, um die Fotos zu veröffentlichen oder bei Facebook zu posten. Die Personen gelten als Beiwerk…

Schon lange vor der DSGVO gab es die Einwilligungsregelung. Und wie schon vorher, hat dabei in der Regel kaum jemand etwas zu befürchten. Und wenn doch jemand Ärger macht, dann kann er das nicht aufgrund der DSGVO tun, sondern kann lediglich seine Einwilligung widerrufen.

Die Einwilligung kann auch mündlich erfolgen. Sie ist nicht nötig, wenn beispielsweise Bilder von Festumzügen, Konzerten oder Versammlungen geschossen werden.

Wichtig: Die Einwilligung muss vor dem Schießen der Fotos erfolgen. Es muss bereits die Anfertigung der Aufnahme genehmigt werden.

Bei Fotos von Personen unter 18 Jahren muss die Einwilligung der Eltern eingeholt werden.

Vor diesem Hintergrund sind nahezu alle Facebook-User schon lange mit einem Bein im Gefängnis. Was diese Regelung angeht, hat sich nichts geändert, weil die Gesetze nicht noch strenger werden konnten.

Personen markieren, verlinken oder Namen nennen:

  • Das Markieren von Personen, das Verlinken und Nennen von Namen der Facebook-Nutzer fällt unter die Nutzungsbedingungen von Facebook. Wer nach dem 25. Mai Facebook weiter nutzen will, muss ihnen zustimmen. Insofern kann sich niemand beschweren, der diesen Regeln zugestimmt hat.

Mit diesen Einstellungen könnt ihr Facebook etwas sicherer machen:

Facebook sicherer machen Abonniere uns
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Kommen die Abmahnanwälte?

Wichtig ist vor allem auch eines, das in der Regel falsch befürchtet wird:

Es ist nicht so, dass aufgrund der DSGVO nun alle miesen Abmahnanwälte in den Startblöcken stehen und sich bereichern können. In der DSGVO selbst ist geregelt, dass nur die staatlichen Aufsichtsbehörden, Verbraucherschützer und Betroffene selbst gegen Verstöße vorgehen können.

Und hier ist eben auch ganz wichtig, da ja immer von horrenden Strafen gesprochen wird, dass diese sich auf Unternehmen beziehen, nicht auf Privatpersonen. Das gilt auch für die Regeln der DSGVO für Webseiten-Betreiber.

Was die DSGVO für Fotografen bedeutet, könnt ihr auf der Seite des BMI nachlesen. Hier findet ihr auch FAQs zur DSGVO.

Für eure Fotos auf Facebook bedeuten diese Einschränkungen der DSGVO zum Beispiel: Wenn ihr einen Hund beim Spaziergang fotografiert und auf dem Foto noch zwei unbekannte Spaziergänger zu sehen sind, dann enthält dieses Foto keine datenschutzrelevanten Daten. Solange ihr nicht ausdrücklich noch die Namen, den Ort, Datum und Uhrzeit nennt, werden dabei keine Daten „verarbeitet“, die irgendeines Datenschutzes bedürften. Theoretisch müsst ihr aber – wie oben beschrieben – die Einwilligung der Personen einholen. Nicht nur die Einwilligung, dieses Foto bei Facebook oder Instagram zu posten, sondern überhaupt die Einwilligung, dieses Foto zu machen!

Wer kann euch Ärger machen, wenn ihr bei Facebook gegen die DSGVO verstoßt?

In der DSGVO ist geregelt, wer für die Einhaltung der Verordnungen und ihre Überwachung zuständig ist. Das sind zum einen die staatlichen Aufsichtsbehörden. Zum anderen können direkt betroffene Personen oder Unternehmen vor Gericht ziehen.

Beides gibt allerdings keinen Anlass für Abmahnungen. Die Bundesbehörden müssen zuerst einmal die Verantwortlichen verwarnen oder können Verbote beziehungsweise Anweisungen aussprechen. Das geschieht entweder, wenn irgendjemand bei den Aufsichtsbehörden „petzt“, oder wenn sie aufgrund stichprobenartiger Kontrollen selbst auf den Verstoß aufmerksam werden. Außerdem sieht der Artikel 79 der Datenschutz-Grundverordnung allerdings vor, dass betroffene Personen deswegen beim Gericht Klage erheben können. Daraus kann sich sogar ein Schadensersatz ergeben (Artikel 82 DSGVO).

Fazit

Eigentlich ändert sich für private Facebook-Nutzer durch die DSGVO nichts. Fotos unterliegen denselben Regelungen wie schon davor. Streng genommen hätten die meisten von euch sicher schon vorher viel besser aufpassen müssen, was sie da eigentlich online stellen.

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