Seit 2013 sind die allgemein als „GEZ-Gebühren“ bekannten Kosten für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkgesellschaften in Deutschland als Rundfunkbeitrag bekannt. Wie hoch sind die Gebühren 2024 und wie kann man bezahlen?
Der Rundfunkbeitrag fällt mit wenigen Ausnahmen für alle Haushalte in Deutschland an. Mit den Gebühren werden die Sender von ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert. Die letzte Erhöhung gab es im Jahr 2021. Somit liegen die monatlichen Kosten aktuell bei 18,36 € statt vorher 17,50 €.
Das denkt die GIGA-Redaktion über den Rundfunkbeitrag:
Höhe der „GEZ“-Gebühren: So viel kostet der Rundfunkbeitrag
Inzwischen wird für den Rundfunkbeitrag nicht mehr abhängig von der der Anzahl an empfangsbereiten Geräten im Haushalt bemessen. Vielmehr bezahlt jeder Haushalt jeden Monat den gleichen Betrag. Die Gebühr fällt also für jede Wohnung an. Dabei ist es unerheblich, wie viele Personen im Haushalt leben oder ob überhaupt kein Radio, Fernseher oder PC vorhanden ist. Werden zwei Haushalte, die Beiträge zahlen, zusammengeführt, sollte ein Zahlender beim Beitragsservice kündigen. Die Gebühr fällt dann nur noch einmal an. Der Monatsbeitrag liegt 2024 bei 18,36 €. Dieser muss allerdings nicht monatlich bezahlt werden, Vielmehr steht auch eine viertel-, halb- oder jährliche Zahlung zur Auswahl. Das sind die Kosten im Überblick:
GEZ-Gebühr | Zeitraum |
18,36 € | Monatlich |
55,08 € | 3-Monatlich |
110,16 € | Halbjährlich |
220,32 € | jährlich |
Eine monatliche Zahlung ist nicht möglich. Anders als zum Beispiel bei Versicherungen kann man beim Rundfunkbeitrag nicht sparen, wenn man den Betrag nicht monatlich, sondern für ein Jahr auf einen Schlag bezahlt. Der Rhythmus muss mit dem Rundfunkbeitragsservice abgestimmt werden. Bezahlen kann man entweder per Lastschrift oder Überweisung. Bei der Zahlung per Lastschriftverfahren wird der entsprechende Betrag automatisch abgebucht. Bei einer Überweisung bezahlt man den Betrag jeweils für einen, drei, sechs oder 12 Monate im Voraus. Die Zahlung ist innerhalb von 4 Wochen nach der Fälligkeit durchzuführen. Im Verwendungszweck muss die 9-stellige Beitragsnummer angegeben werden, damit die Buchung zugeordnet werden kann.
Noch 2014 wurde der Rundfunkbeitrag von 17,98 € auf 17,50 € gesenkt. Wer selbständig oder Freiberufler ist, muss ebenfalls einen Beitrag entrichten, der sich nach der Anzahl der Mitarbeiter in einem Betrieb richtet. Weitere Informationen hierzu finden sich im Jura-Forum. Menschen mit Behinderung („RF“) bezahlen weniger pro Monat. Sozial Schwache können auf Antrag ganz von der Beitragszahlung entbunden werden.
Rundfunkbeitrag: Gebühren 2024
Mit der monatlichen Zahlung ist auch der Rundfunkbeitrag für ein privat geführtes Auto beglichen. Wer einen Zweitwohnsitz bezieht, muss für beide Wohnsitze Gebühren zahlen. Wird eine Wohnung vermietet, muss der Mieter und nicht der Vermieter für den Rundfunkbeitrag aufkommen.
Bis 2013 war es möglich, die Rundfunkgebühren zu umgehen, indem angegeben wurde, dass kein Fernseher oder anderes Empfangsgerät im Haushalt verfügbar sei. Seit der Änderung in den Beitragsservice ist es unerheblich, ob Geräte vorhanden sind oder das Programm von ZDF und Co. genutzt wird, jeder Haushalt bezahlt pauschal die geforderte Gebühr. Auch wenn es regelmäßig Versuche gibt, die Gebühren per Barzahlung zu umgehen, ist das tatsächlich nicht so einfach, wie oft angegeben. Wer Zahlungsbescheide ignoriert, muss mit Mahnungen samt Säumnisgebühren und sogar einem Vollstreckungsbescheid rechnen, über welchen zum Beispiel der Lohn für die Gebühr gepfändet werden kann.
Versuche, der Rundfunkgebühr gerichtlich zu widersprechen, scheiterten. Gerichte urteilten bislang immer für die Rundfunkanstalten. Die Verfassungsgerichte in Bayern und Rheinland-Pfalz haben den Beitrag für verfassungsmäßig in Ordnung erklärt.
Ausgenommen vom Rundfunkbeitrag sind 2024 unter anderem lediglich:
- Bürgergeld-Beziehern (ehemals „Hartz IV“)
- Bafög-Empfänger
- Taubblinde
- Arbeitnehmer, deren Einkommen nur knapp über dem Bürgergeld liegen
- In Ausnahmefällen Demenz- oder Autismus-Erkrankte
Ganz gleich, ob man per Satellit, Kabel, Internet oder DVB-T2 fernsieht, die Höhe der Rundfunkgebühr bleibt für jedes Gerät gleich und wird je Haushalt bezahlt. Hat man also fünf Fernseher und wohnt mit drei Personen in einem Haushalt, zahlt man genauso viel wie Personen die nur mit einem Radio in ihren eigenen vier Wänden leben.