Seit Januar 2013 müssen alle Haushalte den Rundfunkbeitrag an die GEZ entrichten - unabhängig davon, ob rundfunkempfangsfähige Geräte im Haushalt sind oder nicht. Wie ihr eure Wohnung anmelden könnt, erfahrt ihr hier.
Video: Wissenswertes über den Rundfunkbeitrag
Um Empfangsgeräte der Unterhaltungselektronik, sprich Fernseher, Radios und Co, legal nutzen zu können, muss der monatliche Rundfunkbeitrag, besser bekannt als „GEZ Gebühr“ in Höhe von 17,98 Euro an die Gebühreneinzugszentrale entrichtet werden. Die Gebühren mit dem Argument, man habe kein Empfangsgerät im Haushalt, zu unterschlagen, ist seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr möglich. Der Rundfunkbeitrag ist mittlerweile nämlich verpflichtend - egal wie viele Geräte vorhanden sind.
Wer bisher gar nicht beim Beitragsservice angemeldet war, ist dies seit genannten Datum automatisch - ob man will oder nicht. Um keine saftige Nachzahlung zu riskieren, solltet ihr euch deshalb lieber gleich beim Beitragsservice (von ARD ZDF und Deutschlandradio) melden und regelmäßig den Rundfunkbeitrag entrichten, um einer einer bösen Überraschung zu entgehen. Früher oder später wird sich die „GEZ“ nämlich bei euch melden und eine rückwirkenden Nachzahlung fordern, welche sich auf maximal 36 Monate und einen vierstelligen Betrag belaufen kann.
Solltet ihr bisher noch keine Gebühren entrichtet haben, gibt es jedoch keinen Grund zur Panik. Für die Anmeldung stehen euch zwei Wege offen: Ihr könnt euch entweder direkt selbst anmelden, was schnell und einfach erledigt ist, oder ihr wartet auf den Datenabgleich. Früher oder später wird man nämlich feststellen, dass euer Haushalt in der Datenbank fehlt und euch zur Zahlung auffordern. Die Anmeldung für den Rundfunkbeitrag ist sowohl schriftlich als auch online durchführtbar und geht schnell vonstatten.
Rundfunkbeitrag (ehem. GEZ) anmelden
Um die den Rundfunkbeitrag, früher GEZ, anzumelden, geht einfach wie folgt vor:
- Öffnet zunächst die Webseite des Rundfunkbeitragsservices, dort findet ihr ein entsprechendes Formular zu Anmeldung.
- Zur Verarbeitung der persönlichen Daten benötigt man die sogenannte „Beitragsnummer„. Dabei handelt es sich um eine 9-stellige Nummer, die ihr in den Anschreiben findet. Wenn ihr keine Post vom Beitragsservice erhalten habt und somit keine Beitragsnummer besitzt, beantwortet einfach die Frage nach einer bereits angemeldeten Wohnung mit „Nein“, dann verschwindet dieses Feld.
- Ergänzt anschließend all eure persönlichen Daten, die Angabe der Telefonnummer und E-Mail-Adresse ist dabei freiwillig, eine der beiden Angaben solltet ihr allerdings treffen.
- Wenn ihr noch eine zweite (oder dritte) Wohnung anmelden möchtet, könnt ihr diese im nächsten Schritt ergänzen.
- Im zweiten Schritt könnt ihr nun den Zeitpunkt festlegen, zu dem ihr euren Haushalt bei der „GEZ“ anmelden möchten.
- Klickt anschließend auf „Weiter“, um zu den verschiedenen Zahlungsmodalitäten zu gelangen.
- Hier könnt ihr jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich im Voraus den Rundfunkbeitrag von eurm Konto abbuchen lassen oder selber überweisen. Wer möchte kann den Rundfunkbetrag auch in der Mitte eines Dreimonatszeitraums einziehen lassen.
- Fertig! Einige Tage nach der Anmeldung bekommt ihr die schriftliche Bestätigung per Post nach Hause.
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Wenn bestimmte finanzielle oder gesundheitliche Gründe vorliegen, ist es möglich, eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Beitrags zu beantragen. Dazu benötigt die Gebühreneinzugszentrale lediglich den unterschriebenen Antrag zusammen mit dem erforderlichen Nachweis.
Warum ist der Rundfunkbeitrag nötig?
Öffentlich-rechtliche Rundfunkgesellschaften finanzieren sich traditionell in erster Linie durch die Rundfunkgebühr. Diese wird von Betreibern entsprechender Empfangsgeräte aller Art, sprich TV, Radio, Computer oder Smartphone, gezahlt.
Der neue Rundfunkbeitrag wurde eingeführt, da mittlerweile nicht mehr allzu einfach zwischen den verschiedenen Geräten unterschieden werden kann. Außerdem ist es heutzutage problemlos möglich, auch auf dem PC oder Smartphone Fernsehen zu schauen.
Der Rundfunkbeitrag deckt deshalb die gesamte Programm- und Gerätevielfalt ab – er umfasst Programmangebote per TV, Radio, Computer und Smartphone. Da diese Gebührt seit 2013 für alle Bürger verpflichtend ist, kann zudem darauf verzichtet werden zu bestimmen, was als Empfangsgerät gilt und was nicht. Außerdem spielt es keine Rolle mehr, wie viele Geräte in einem Haushalt vorhanden sind.
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