Seit dem 01. Januar 2013 läuft die GEZ-Gebühr unter dem Namen „ARD-ZDF-DeutschlandRadio-Beitragsservice“. Neben der Bezeichnung haben sich auch die Zahlungsvoraussetzungen geändert. Nun ist es irrelevant, ob ihr einen Fernseher, Internet-PC der Radio im Haushalt besitzt. Unabhängig von der Anzahl der Geräte und Personen in einem Haushalt müssen monatlich 17,98 € im Monat bezahlt werden. Die Berechtigung dieser Zahlungserhebung ist umstritten. In einigen Fällen könnt ihr jedoch die Gebühren für die „GEZ“ kündigen.
Video: Wissenswertes über den Rundfunkbeitrag
Anm.: Der ursprüngliche Artikel stammt vom 16. September 2013 und wurde am 27.03.2015 erweitert und aktualisiert.
Um den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) kündigen zu können und sich somit von der Beitragspflicht zu befreien, müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen, die wir euch hier vorstellen.
Zum Thema: GEZ Beitragsnummer vergessen? Hier kann man sie finden
„GEZ“ kündigen: Online, per Fax und mit Vorlage
Falls ihr schnell und einfach kündigen wollt, findet ihr bei Aboalarm bereits eine vorgefertigte Vorlage für die Kündigung. Füllt ihr lediglich eure Rundfunkteilnehmer-Nummer sowie euren Namen und Adresse ein. Die Vorlage kann als PDF heruntergeladen werden, um diese dann per Post an den Beitragsservice zu schicken. Alternativ könnt ihr die „GEZ“-Kündigung auch direkt online per Fax über Aboalarm versenden.
Rundfunkbeitrag ündigen: Das sollte man beachten
Bis zur Umstellung Anfang dieses Jahres mussten erwachsene Kinder, die noch bei ihren Eltern wohnen für eigene TV-, PC und Rundfunkgeräte zusätzlich bezahlen. Ab 2013 entfällt diese Zahlungspflicht, da die Rundfunkgebühren nur noch für einen Haushalt pauschal bezahlt werden. Auch diejenigen unter euch, die auf BAföG, Arbeitslosengeld II oder „Hartz IV“ angewiesen sind, sind von der Zahlung der Beiträge befreit, bzw. können darauf hoffen, zumindest einen geringeren Satz zu zahlen. Auch für WG-Bewohner äußert sich die Umstellung auf den „Beitragsservice“ positiv, immerhin muss in einer WG nun auch nur noch einmal bezahlt werden. Wohnt ihr in einer Wohngemeinschaft und jeder zahlt noch separat für seine eigenen Geräte, solltet ihr schnellstmöglich bei der „GEZ“ bzw. bei Beitragsservice kündigen.
Auch Empfänger von Pflege-Hilfe und Menschen, mit mindestens 80 % Behinderung sind berechtigt, den Rundfunkbeitrag zu kündigen, bzw. einen verminderten Betrag zu zahlen. Entsprechende Nachweise für den Kündigungsgrund müsst ihr entsprechend vorlegen.
Eine Kündigung ist mit einem formlosen Schreiben direkt bei der Einzugszentrale unter der Anschrift
ARD-ZDF-DeutschlandRadio-Beitragsservice
50656 Köln
Vergesst nicht, euren Namen und die bisherigen Teilnehmernummer im Schreiben zu erwähnen. Bei der GEZ-Kündigung solltet ihr beachten, dass dies rückwirkend nicht möglich ist. Fällt euch also jetzt erst auf, dass ihr mit eurem WG-Bewohnern zu viel bezahlt hab, erhaltet ihr keine Rückzahlung mehr für die vergangenen Monate aus dem Jahr 2013.
Beim Beitragsservice (ex-GEZ) kündigen: Gründe und Voraussetzungen
Die Gebühr ist vielen Bürgern ein Dorn im Auge, immerhin wird man hier zu einer Zahlung verdonnert für Dienste, die man eventuell nicht in Anspruch nimmt oder deren Qualität, bzw. Inhalte einen nicht zufriedenstellen. Anfang 2013 wurde das Gebührenmodell geändert, so dass eine monatliche Pauschale von 17,98 € für jeden Haushalt verpflichtend ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob und wie viele TV-Geräte sich im Haushalt befinden oder lediglich nur ein Radio verwendet wird.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist euch möglich, bei der G“EZ“ kündigen zu können. Diese Gründe sind allerdings sehr eingeschränkt und treffen nur auf verhältnismäßig wenige unter euch zu. Im Einzelnen könnt ihr euch unter folgenden Verhältnissen von der Zahlung befreien:
- Umzug in eine WG: Innerhalb einer WG muss nur für den Haushalt und nicht für jede einzelne Person gezahlt werden. Bei der Kündigung muss der Name und die Beitragsnummer des Mitbewohners angegeben werden, der als zahlende Person gemeldet ist.
- Zusammenzug mit Partner: Zieht ihr mit eurem Freund oder Freundin zusammen, entfällt ebenfalls für einen Beteiligten die Pflicht zur Zahlung. Auch hier muss wieder bei der Kündigung die Beitragsnummer samt Name des Gebührenzahlers angegeben werden.
- Zweitwohnung abmelden: Gebt ihr einen Zweitwohnsitz auf, muss für die zweite Wohnung natürlich auch keine Gebühr mehr bezahlt werden. Für das Kündigungsschreiben muss die Adresse der Zweitwohnung sowie eine amtliche Bescheinigung der Abmeldung beiliegen
- Todesfall: Sind Angehörige von euch in einem Einzelhaushalt gestorben, muss tatsächlich an die Rundfunkzentrale eine Kündigung mit kopierter Sterbeurkunde vorgelegt werden
- Umzug ins Ausland: Keine Lust mehr auf Deutschland? Wer nicht mehr in unseren Gefilden wohnt, ist natürlich auch nicht mehr dazu verpflichtet, für ARD und Co. Gebühren zu bezahlen
- Umzug in eine Pflegeeinrichtung/Einrichtung für Menschen mit Behinderung: Auch bei einem erzwungenen Umzug in eine Pflegeeinrichtung muss nicht mehr für die „GEZ“-Gebühren gezahlt werden
Rundfunkbeitrag (GEZ) kündigen: Wer ist befreit?
Neben den oben genannten Gründen gibt es zudem Personengruppen, die von einer Zahlung befreit sind und dementsprechend bei Eintreffen der nachfolgend genannten Ausnahmefällen den Rundfunkbeitrag kündigen, bzw. ermäßigen können. Hierbei handelt es sich um:
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfeempfänger)
- Empfänger von Grundsicherung im Alter
- Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung
- Empfänger von Sozialgeld oder ALG II
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sonderfürsorgeberechtigte
- Empfänger von Pflegehilfe
- BAfÖG-Empfänger
- Empfänger von Berufsausbildungbeihilfe
- Empfänger von Ausbildungsgeld
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