Google muss Links löschen, die persönliche Informationen beinhalten, wenn der Betroffene das möchte. Dafür muss man einen Antrag stellen.. Erfahrt hier, wie ihr selbst einen Löschantrag bei Google einreicht und welche Links und Einträge sich tatsächlich nach dem entfernen lassen.
Google ist nach einem Urteil des EuGH 2014 dazu verpflichtet, Links auf Webseiten mit personenbezogenen Daten aus der Suchmaschine zu löschen. Das Veröffentlichen der Inhalte selbst bleibt von dem Urteil allerdings unberührt. Hervorgegangen ist das Urteil aus einer Beschwerde eines Spaniers, dessen Name im Zusammenhang mit einer Immobilienpfändungsfirma auf einer Webseite gebracht wurde. Der Inhalt der Webseite stammt dabei aus dem Jahr 1998.
Eigene Daten in der Google-App löschen lassen
Mitte 2022 führt Google mit „Results about you“ ein neues Feature in die Google-App ein. Dann sollen sich private Informationen wie Telefonnummern und Adresse schnell über eine Seite löschen lassen. Sobald ihr Suchergebnisse mit euren Daten findet, gibt es rechts oben einen neue Option, über die man die „Ergebnisse über Sie“-Funktion findet. Einmal aufgerufen, erscheint eine Seite, die euch durch den Löschvorgang führt. Bei entsprechenden Suchergebnissen gibt es dann die „Ergebnis entfernen“-Option, mit der sich eine Anfrage starten lässt. Einer der folgenden Gründe für die Löschung des Suchergebnisses ags muss vorliegen:
- Es zeigt meinen persönlichen Kontaktinformationen.
- Es zeigt meine Kontaktinformationen mit der Absicht, mir zu schaden.
- Es zeigt andere persönliche Informationen.
- Es enthält illegale Informationen.
- Es ist veraltet.
Im Funktionsmenü kann man den Bearbeitungsstatus abfragen. Die Funktion wird für Nutzer in den USA und Europa ausgerollt und ist noch nicht bei jedem verfügbar.
Einträge bei Google löschen: Hier geht es zum Antrag
Falls Informationen von euch im Netz auftauchen, die dort nicht hingehören, solltet ihr in erster Linie Kontakt mit dem entsprechenden Webmaster aufnehmen. Google hat keinen Einfluss auf die Inhalte, die im Netz veröffentlicht werden und kann lediglich den Weg dorthin über die eigene Suchmaschine verhindern. Google stellt verschiedene Formulare für die Entfernung von personenbezogenen Daten zur Verfügung. Ihr findet die einzelnen Formulare im Web-Angebot von Google. Diese Inhalte kann man entfernen lassen:
- Bilder, die ohne Zustimmung online gestellt wurden.
- Bilder von Ausweisdokumenten
- Bankkonto- und Kreditkartennummern
- Bilder von handschriftlichen Unterschriften
- Persönliche Dokumente
- Persönliche Kontaktinformationen (Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen)
- Login-Daten
- Fake-Pornografie, zum Beispiel „Deep Fakes„
- Private Inhalte, die sich angeblich nur gegen Bezahlung entfernen lassen
- Bilder von Minderjährigen in der Bildersuche
So löscht ihr Suchergebnisse mit privaten Daten bei Google:
- Öffnet das Antragsformular.
- Wählt „In der Google-Suche angezeigte Informationen entfernen“.
- Google empfiehlt euch, den Webseitenbetreiber zu kontaktieren. Ihr könnt mit dem Antrag aber fortfahren.
- Gebt an, welche Art von Inhalten gelöscht werden soll. Dabei kann es sich um Suchbegriffe oder direkte URLs entsprechender Webseiten handeln.
- Weiterhin müsst ihr euren echten Vor- und Nachnamen, euer Land, in dem ihr wohnt und die E-Mail-Adresse angeben.
- Bestätigt eure Angaben und schickt den Löschantrag über „Senden“ los.
Um sicherzustellen, dass tatsächlich Suchergebnisse zu eurem Namen entfernt werden, müsst ihr Bilder mit eurer Unterschrift hochladen, zum Beispiel von einem abfotografierten Ausweis.
Über das entsprechende Formular könnt ihr Suchergebnisse zu Seiten löschen lassen, bei denen euer Name vorkommt (Screenshot: GIGA)
Nach dem Absenden werdet ihr von Google über die weiteren Schritte informiert. Eine Bearbeitungsdauer kann vorab nicht angegeben werden und ist abhängig vom Einzelfall. Auch nach dem Abschicken des Antrags ist es zudem nicht sicher, dass die Suchergebnis-Links auch tatsächlich gelöscht werden oder die Inhalte über andere URLs wieder auftauchen.
Links auf Webseiten bei Google löschen lassen: Datenschutz
Wollt ihr euer „Recht auf Vergessen“ geltend machen, wird euch von Google selbst zunächst geraten, den Webmaster der betroffenen Webseite zu kontaktieren, um eure persönlichen Daten und Einträge dort löschen zu lassen. Dieser Weg sei euch an dieser Stelle auch empfohlen. In Folge des Gerichtsurteils und über den Löschantrag wird schließlich nur der Link von Google gelöscht, nicht jedoch der Inhalt selbst. Den Löschantrag bei Google sollte man erst stellen, wenn sich das Entfernen der unerwünschten Inhalte als erfolgslos erwiesen hat. Diesen Weg ging auch der Spanier Mario Costeja Gonzalez, wonach sich der Europäische Gerichtshof mit Google auseinandersetzen musste. Weigert sich der Webmaster, eure Daten zu eurer Person aus einem Artikel zu löschen, müsst ihr derzeit noch eine Mail an Google bzw. andere Suchmaschinenbetreiber schreiben. Dort gebt ihr an, welche personenbezogenen Daten und warum diese gelöscht werden sollen. Hierzu können gehören:
- Name
- Geburtsdatum
- Wohnort
- Schulabschlüsse
- Weitere personenbezogene Informationen
Zusätzlich solltet ihr eine Kopie eures Ausweises in den Anhang der E-Mail setzen, um nachzuweisen, dass es sich um eure Daten handelt. Zwar ist es für Google technisch ein Leichtes, entsprechende Links zu entfernen, allerdings ist von einer Flut von Löschanträgen auszugehen, die eine rasche Bearbeitung behindern können.
Hat alles geklappt? Wurde euer Antrag angenommen und wurden entsprechend Einträge zu eurem Namen aus den Google-Ergebnissen entfernt? Wie lange habt ihr warten müssen? Oder wurde euer Antrag abgelehnt? Postet eure Erfahrungen in unsere Kommentare!
Ursprünglicher Artikel vom 3. Juni 2014, zuletzt aktualisiert am 23. Mai 2022