Die FOMOcamera ist ein Renner auf Kickstarter. Vordergründig als „tragbare und individualisierbare“ Action-Kamera angepriesen, dürfte sie wohl auch ganz woanders zum Einsatz kommen.
Noch zwei Wochen läuft die Crowdfunding-Kampagne zur FOMOcamera auf Kickstarter, es wurden bereits über 95.000 US-Dollar eingesammelt. Ein beachtlicher Erfolg – allerdings mit fadem Beigeschmack. Denn bei ausführlicher Betrachtung drängt sich der Verdacht auf, dass es sich hier nicht nur um eine besonders modische Actioncam handelt, sondern um ein Spionagegerät, das aber vom Hersteller nicht so genannt wird.
Der 2-Megapixel-Sensor nimmt mit 1920 × 1080 Bildpunkten im AVI-Format auf. Gespeichert werden die Videos auf einer 16 GB (wahlweise 32 GB) großen microSD-Karte. Der 240mAh-Akku bietet Power für rund 90 Minuten, geladen wird per Micro USB.
Die Kamera kann vom Design her angepasst werden, so gibt es verschiedene Vorlagen zur Auswahl, etwa einen Weihnachts- oder Pokémon-Look. Auf einer DIY-Webseite kann man auch eigene Entwürfe hochladen.
Die FOMOcamera soll 94 US-Dollar kosten und im Dezember 2017 ausgeliefert werden. Für Unterstützer der Kickstarter-Kampagne gibt es Rabatte.
FOMOcamera: Macht man sich damit strafbar?
So cool sie aussieht, die FOMOcamera ist in ihrer Erscheinung als Mode-Artikel kaum als Kamera zu erkennen – so könnte sie eingesetzt werden, um andere Menschen insgeheim zu filmen. Das erinnert an zwei andere Fälle, nämlich ein Ladegerät, das filmt und eine Kinderpuppe, die mithört – und zwar heimlich.
Der Gesetzgeber hat solche Gegenstände im Visier: „Nach § 90 Telekommunikationsgesetz (TKG) ist es verboten, Sendeanlagen (…) zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen (…), die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und (…) aufgrund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen.“
Womöglich trifft das auf die FOMOcamera zu – aber das sollten am besten Rechtsexperten entscheiden.
Quellen: Kickstarter, Bundesnetzagentur