Die Lufthansa hat ein fein differenziertes Tarifsystem aus Reise- und Buchungsklassen, um ihren Kunden eine möglichst individuelle Preisgestaltung zu ermöglichen. Der Passenger Receipt für den bezahlten Flug ist hingegen für alle gleich und wirft bei einigen die Frage auf, ob er als Rechnung für Chef und Finanzamt überhaupt ausreichend ist.
Bei der Lufthansa dient der sogenannte Passenger Receipt als ordentliche Rechnung. Für viele ist das verwirrend, denn dieser Beleg enthält weder einen Namen noch eine Anschrift. Tatsächlich taugt der Receipt dennoch als Rechnungsdokument sowohl für die Reisekostenabrechnung als auch für den Vorsteuerabzug.
Lufthansa-Rechnung - so funktioniert der Passenger Receipt
- Der Passenger Receipt genannte Passagierbeleg steht euch ab 24 Stunden nach der Buchung bzw. Ticketausstellung bis 30 Tage nach Beendigung der Reise zur Verfügung. Solange der Beleg nicht schon an anderer Stelle ausgegeben wurde, könnt ihr ihn als PDF herunterladen und ausdrucken. Ihr gebt dazu beim Passenger Receipt Onlineabruf euren Namen und den Buchungscode ein.
- Lufthansa empfiehlt jenen, die den Online Check-In nutzen, sich das Dokument auf dem Computer abzuspeichern, damit ihr die Bordkarte und den Passenger Receipt jederzeit ausdrucken könnt.
- Nach § 34 UStDV gilt der Passenger Receipt als Fahrausweis und damit auch als ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG.
- Der Beleg kann daher sowohl für die Reisekostenabrechnung mit der Firma, als auch für den Vorsteuerabzug beim Finanzamt verwendet werden.
- Achtung: Bei der Finanzbehörde müsst ihr den Passenger Receipt gemeinsam mit dem Kreditkarten- oder Lastschriftbeleg einreichen.
Entsprechend der Gesetzgebung genügt es bei Fahrausweisen, wenn sich der Name und die Anschrift des leistenden Unternehmers eindeutig feststellen lässt. Der Carrier-Code LH, der international für die Deutsche Lufthansa AG festgelegt ist, entspricht dieser Regelung. Auch die weiteren Angaben, die enthalten sein müssen, damit Fahrausweise als Rechnungen gelten können, sind auf dem Passenger Receipt enthalten.
Demgegenüber ist laut § 34 UStDV die Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Adresse des Leistungsempfängers bei Fahrausweisen nach § 34 UStDV entbehrlich.
Unzufriedenheiten und Schwierigkeiten mit dem Rechnungssystem der Lufthansa
Wie unter anderem dem Facebook-Profil der Lufthansa zu entnehmen ist, kommt es immer wieder zu Problemen mit dem nachträglichen Abruf der Rechnung.
Viele andere Airlines verfolgen lieber die Praxis, die Rechnung direkt mit der Buchungsbestätigung per Mail zu versenden. Für die Kunden ist das praktischer, denn sie müssen keinen gesonderten Link aufrufen. Fest steht: Es ist wesentlich einfacher, daran zu denken und seinen Beleg nach Ablauf der 24 Stunden zeitnah auszudrucken, als ihn verspätet bei dem Unternehmen einzufordern.
Ansonsten bleibt euch nur ein Anruf oder eine Mail, um mit dem Customer Relations Bereich der Lufthansa in Kontakt zu treten. In der Regel müsst ihr dann zur Bestätigung eurer Identität noch einen Ausweis an das Unternehmen faxen und mitunter einige Wochen Wartezeit in Kauf nehmen, bis ihr die Rechnung bekommt.