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Postbank-Freistellungsauftrag erteilen, ändern oder kündigen – so gehts

© IMAGO / aal.photo
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Ihr möchtet der Postbank einen Freistellungsauftrag erteilen? Das kann sich lohnen. Denn in dem Fall überweist die Bank bei anfallenden Zinserträgen innerhalb des Freibetrags die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das Finanzamt. Somit kommt es zu keinem automatischen Steuerabzug auf eure Kapitalerträge. Ihr wollt einen Auftrag erteilen, ändern oder kündigen? Hier erfahrt ihr, wie es geht.

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Den Freistellungsauftrag kann man direkt in seinem Online-Konto einrichten (zum Online-Banking). Das gilt für alle Sparkonten und Depots, die man bei der Postbank eröffnet hat. Hat man verschiedene Optionen, muss nur ein einziger Freistellungsauftrag bei der Bank erteilt werden.

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Postbank-Freistellungsauftrag: Was ist das?

  • Ein Freistellungsauftrag gilt für alle Anlage- und Sparkonten der Postbank. Eine Beschränkung auf einzelne Konten und Depots ist nicht möglich.
  • Wenn ihr einen Freistellungsauftrag erteilt, führt die Bank innerhalb des Betrags keine Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an das Finanzamt ab.
  • Ihr könnt dann euren sogenannten „Sparerpauschbetrag“ nutzen. Dieser Betrag in Höhe von 1.000 Euro (früher 801 Euro) besteht aus dem Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschale- Für Verheiratete und Lebenspartnerschaften sind es insgesamt 2.000 Euro (früher 1.602 Euro). Bis zu diesen Beträgen könnt ihr eure Kapitalerträge pro Kalenderjahr steuerfrei bekommen.

Postbank-Freistellungsauftrag erteilen

  • Einen Postbank-Freistellungsauftrag online zu erteilen, ist im Online-Banking möglich.
  • Für gemeinsame Veranlagungen ist das jedoch nicht möglich. Dafür solltet ihr eine Filiale aufsuchen (Postbank in der Nähe suchen) oder das PDF-Formular nutzen. Das Formular müsst ihr ausfüllen, unterschreiben und bei einer Postbank-Filiale abgeben oder senden an: Postbank Hamburg, 22283 Hamburg oder Postbank München, 80318 München.Das Formular muss spätestens 15 Bankarbeitstage vor der Gutschrift eurer Zinsen, Prämien und Bonuszahlungen der Bank vorliegen.
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Auftrag einsehen und ändern

Änderungen sind jederzeit im Online-Banking möglich. Dort kann man den Freistellungsauftrag auch widerrufen: So könnt ihr euren Freistellungsauftrag online einsehen:

  1. Loggt euch wie gewohnt ins Postbank-Online-Banking ein.
  2. Klickt auf „Service“ > „Freistellungsauftrag“ > „Freistellungsauftrag anzeigen“.
  3. Alternativ zückt ihr eure Telefon-Banking-PIN und meldet euch bei der Postbank-Hotline unter der: 0228 5500 5500.
  4. Möchtet ihr einen Freistellungsauftrag ändern, geht das ebenfalls online (zum Postbank-Online-Banking).

Auftrag kündigen

Einen Freistellungsauftrag könnt ihr mit Wirkung zum Kalenderjahresende mit einem formlosen Brief oder online kündigen. Das Schreiben muss eure Kundendaten und die Aufforderung zum Widerruf zum nächstmöglichen Zeitpunkt enthalten. Auch solltet ihr angeben, dass ihr eine schriftliche Kündigungsbestätigung erhalten möchtet. Den unterschriebenen Brief sendet ihr an: Postbank Hamburg, 22283 Hamburg oder Postbank München, 80318 München.

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