Für viele Internetnutzer sind die verschiedenen Videoplattformen wie YouTube, Dailymotion, Vevo oder Clipfish nichts anderes als der tägliche Musiklieferant. Mit Online-Video-Convertern wie convert2mp3 kann man die Musik auch ganz einfach herunterladen. Aber ist das überhaupt legal? In diesem Ratgeber verraten wir euch, wie die Rechtslage zu diesem Problem aussieht.
Zwar gewinnen legale Streaming-Dienste wie Spotify, Deezer oder Amazon Prime Music immer mehr an Zuspruch, aber auch deren Angebot ist limitiert. Das Angebot auf YouTube ist dagegen dank der Einigung zwischen der größten Videoplattform im Internet und der GEMA gerade wieder gewachsen, denn nun schiebt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) nicht mehr den Riegel vor offiziellen Kanäle der Künstler und Labels in Deutschland. Natürlich wird aber auch weiterhin illegal hochgeladene Musik auf YouTube & Co. ins Visier genommen.
Wer aber auch unterwegs auf die Musik der verschiedenen Videoplattformen zurückgreifen will oder die Lieder einfach auch offline genießen möchte, landet schnell bei solchen Online-Services wie convert2mp3, mit denen ihr eure lokale MP3-Sammlung um die Musik der Online-Videoportale aufstocken könnt. Aber kann der kostenlose Download von Musik aus dem Internet überhaupt legal sein?
convert2mp3 - Selbstüberzeugung schützt vor Strafe nicht
Der Online-Video-Converter convert2mp3 ist jedenfalls von seinem Angebot überzeugt und beschreibt sich auf seiner Seite selbst als „schnellen, legalen und kostenlosen Service“. Oft wird der Download von Videoplattformen auch mit dem Aufnehmen von Musiktiteln aus dem Radio verglichen.
Aber kann das simple Drücken eines Downloads-Buttons von einer jederzeit erreichbaren Video- und Musikbibliothek wirklich mit der manuellen Aufnahme einzelner Lieder aus dem linearen Radioprogramm verglichen werden? Nein, natürlich nicht. Trotzdem müssen solche Angebote ja nicht gleich illegal sein.
YouTube-Downloader legal? Aber warum?
Dass solche Angebote legal sind, erklärte Rechtsanwalt Christian Solmecke schon in der Vergangenheit wie folgt:
„Die Grenze ist immer dann erreicht, wenn das Portal von dem ihr euch etwas herunterladen wollt, offensichtlich illegal ist. Das ist aber bei YouTube nicht der Fall. YouTube ist nicht offensichtlich illegal. Deswegen dürft ihr euch dort sowohl die Tonspur herunterladen, als auch das ganze Video.“
Auch in einem aktuellen Video zur Schließung von YouTube-mp3.org wiederholt er, dass das Rippen der Tonspur aus einem YouTube-Video weiterhin legal sei. Wenn man einen Downloader wie convert2mp3 nutzt, legt man sich nur eine Sicherheitskopie für den Privatgebrauch an. Wenn man dazu nicht einmal bei YouTube eingeloggt ist, hat man auch die AGB der Video-Plattform nicht aktiv zugestimmt, die so etwas eigentlich untersagt.
In einer Kooperation hat Christian Solmecke sich auch weiteren Fragen der GIGA-Leser gestellt. Welche Rechtsfragen unsere Community quälen und was legal und illegal ist, erklärt der Rechtsanwalt in folgendem Video für euch:
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