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WhatsApp-Newsletter erstellen und empfangen


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WhatsApp-Newsletter sind derzeit bei allen möglichen Anbietern zu finden. Ihr könnt die Neuigkeiten von Zeitungen wie Focus oder BRAVO auf dem Messenger empfangen. Wie das geht und wie ihr selbst Newsletter mit WhatsApp verschicken könnt, erklären wir euch hier!

WhatsApp-Newsletter sind das ideale Marketingmedium. Sie sind leichter als E-Mails zu empfangen und versorgen euch mit aktuellen News aus allen denkbaren Quellen – direkt aufs Handy. Auch das Versenden solcher Newsletter mit WhatsApp ist deutlich einfacher: Die Interessenten melden sich an und werden dann über Broadcasts angeschrieben. Wir zeigen euch, wie man sich für einen solchen Newsletter anmeldet, wie man ihn versendet und welche Regeln ihr befolgen solltet.

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Giga hat jetzt auch einen Newsletter. Ihr könnt nach der Anmeldung zwischen den Bereichen GIGA TECH, GIGA DEALS und GIGA GAMES wählen.

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WhatsApp-Newsletter von GIGA erhalten – so funktioniert es:

  1. Öffne giga.de/wanews auf dem Handy und tippe oben in der Box auf Start.
  2. Folge den Anweisungen. Wichtig ist, dass du die Absendernummer als Kontakt speicherst.
  3. Du erhältst eine Bestätigungsnachricht. Darin steht alles Wichtige.
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WhatsApp-Newsletter erstellen

Die meisten Anbieter eines WhatsApp-Newsletters greifen auf eine spezielle Software wie WhatsBroadcast zurück und lassen sich diesen Dienst richtig Geld kosten. Natürlich gibt es aber auch die Möglichkeit, den kompletten Newsletter-Versand in WhatsApp manuell einzurichten und zu betreiben. Dabei müsst ihr die rechtlichen Vorgaben beachten, die im nächsten Abschnitt erläutert werden.

Es empfiehlt sich vielleicht, bei einem relativ kleinen Empfängerkreis ein separates Handy anzuschaffen, das nur für den Zweck eines WhatsApp-Newsletters verwendet wird. Unter anderem hat das den Vorteil, dass mehrere Personen den Newsletter pflegen können, ohne dass jemand auf sein privates Smartphone verzichten muss.

Die entsprechende Handynummer wird dann beispielsweise auf der Webseite veröffentlicht. Dort ist dann auch genügend Platz für eine „Datenschutzerklärung“ sowie für eine Erklärung des Registrierungsvorgangs.

Für den Newsletter legt der Versender eine Broadcast-Liste in WhatsApp an. Im Gegensatz zu einer Gruppe können sich die Empfänger hier untereinander weder sehen noch schreiben. Allerdings kann jeder Empfänger euch persönliche Nachrichten schicken.

WhatsApp-Newsletter über Broadcast-Listen

Die Empfänger eures Newsletters müssen eure Handynummer als Kontakt eintragen. Dadurch wisst ihr aber immer noch nicht, dass sie am Newsletter interessiert sind. Also fordert ihr sie auf, zur Anmeldung ein Codewort wie „Start“ an euch zu senden. Dann nehmt ihr den neuen Empfänger in die Broadcast-Liste auf und könnt ihnen nun euren Newsletter zusenden. In der ersten Bestätigungsmail könnt ihr ihnen auch die Codewörter fürs Pausieren oder Abbestellen des Newsletters schicken.

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WhatsApp-Meldungen können auch angebliche Gewinne enthalten, die euch in Abofallen führen. So erkennt ihr Fake-Meldungen:

Newsletter in WhatsApp empfangen

Um einen WhatsApp-Newsletter zu empfangen, braucht ihr nur die Handynummer des Versenders. Die findet ihr – zusammen mit einer Erklärung – meist auf dessen Webseite.

whatsapp-newsletter-anmeldung
In wenigen Schritten zum WhatsApp-Newsletter

So könnt ihr euch für einen WhatsApp-Newsletter anmelden:

  1. Sucht euch auf der Seite des Anbieters seine Handynummer für den Newsletter heraus und tragt diese als Kontakt in eurem Handy ein.
  2. Lest an der gleichen Stelle, welches „Anmeldewort“ ihr an diese Nummer senden müsst, um euch für den Empfang zu registrieren. In den meisten Fällen ist das „Start“.

Das war’s auch schon. Nach einiger Zeit bekommt ihr eine Bestätigungsnachricht. In der wird euch auch erklärt, wie man sich wieder abmeldet.

Rechtliche Hürden beim Newsletter-Versand mit WhatsApp

Eine Warnung gleich zu Anfang: Eigentlich sehen die Nutzungsbedingungen von WhatsApp nur eine private Nutzung vor und untersagen jegliche „nicht-private“ Nutzung. Damit ist der Versand eines Firmen-Newsletters an Privatpersonen verboten. Das kann im Ernstfall eine Sperre der Rufnummer zur Folge haben, mit der man bei WhatsApp registriert ist.

Ein weiteres Problem: Generell ist die deutsche Rechtslage vor Gericht so, dass für einen Newsletter-Versand das sogenannte „Double Opt-In-Verfahren“ genutzt werden muss. Dabei meldet sich der potentielle Empfänger für den Newsletter an und bekommt anschließend eine E-Mail zugesandt, in der sich ein Bestätigungslink befindet. Solange der Empfänger den nicht anklickt, hat er nach geltender Rechtsauffassung dem Empfang nicht zugestimmt. Diese Entscheidungen beruhen auf einigen älteren Gerichtsurteilen. In den damaligen Fällen hat jemand eine fremde E-Mail-Adresse angegeben und deren Besitzer zum Newsletter-Empfang gebracht, obwohl von ihm gar kein Interesse oder Einverständnis vorlag.

Da das bei WhatsApp sehr umständlich wäre, lösen die Anbieter das auf andere Weise. Der Anwender muss zur Registrierung die Nachricht „Start“ an den Versender schicken, um anschließend eine Bestätigung und danach den Newsletter zu bekommen. Mit „Stop“ kann man den Newsletter pausieren. Und mit „Alle Daten entfernen“ kann man ihn wieder abbestellen Für eine rechtssichere Bestätigung reicht das offenbar aus.

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