Wer nicht will, dass sein Haus bei Google Street View auftaucht, hat wahrscheinlich Widerspruch eingelegt. Dieser verliert jedoch seine Gültigkeit, wie der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit warnt. Ein erneuter Widerspruch sei nötig, damit die Hausfassade unkenntlich bleibt.
Google Street View: Neuer Widerspruch nötig
Google hat damit begonnen, seine Datenbank Street View mit neuen Bildern deutscher Straßen und Gebäude zu aktualisieren. Das hat weitreichende Folgen für die Privatsphäre der Bürger: Alle Widersprüche, die bisher gegen die Abbildung von Wohnungen, Häusern und Gärten in Google Street View eingelegt wurden, verlieren ihre Gültigkeit, so Alexander Roßnagel, der Hessische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.
Betroffene müssten nun wieder selbst aktiv werden, um die Privatsphäre ihrer Häuser, Wohnungen und Gärten zu wahren, so Roßnagel (Quelle: Plattform Privatheit). Der Datenschutzbeauftragte warnt davor, dass die öffentliche Zugänglichkeit solcher Bilder zu ungewollten Rückschlüssen auf persönliche und finanzielle Verhältnisse der Bewohner führen kann. Google als Betreiber von Street View sei vor allem daran interessiert, Nutzerdaten zu sammeln und personalisierte Werbung zu schalten.
Die Möglichkeit der Veröffentlichung bei Google Street View zu widersprechen, sei in Deutschland erst nach zähen Verhandlungen mit den Datenschutzbehörden geschaffen worden. Roßnagel betont, dass es jedem freistehe, von diesem Recht Gebrauch zu machen, um seine informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Über ein Online-Formular, per E-Mail oder Brief an Google können Betroffene die Verpixelung ihres Grundstücks beantragen. Personen und Kfz-Kennzeichen werden von Google weiterhin automatisch unkenntlich gemacht.
Google Maps zeigt immer mehr 3D-Inhalte:
Street View: 100.000 neue Widersprüche
Seit dem Neustart von Street View in Deutschland im Juni 2023 haben nach Angaben des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Thomas Fuchs rund 100.000 Personen neue Widersprüche eingelegt (Quelle: heise online). Die vergleichsweise niedrige Zahl sei auf den geringen Bekanntheitsgrad des Verfahrens zurückzuführen, sagt Roßnagel.