Nicht jeder mag die sogenannten Spaßanrufe von marcophono. Und nicht Wenige wollen wegen marcophono zur Polizei gehen und eine Anzeige machen. Wir erklären, welche Erfolgsaussichten man da hätte.
Viele Angerufene reagieren auf die sogenannten Telefonstreiche über marcophono ziemlich verärgert. Zum einen, weil die „Verarschung“ der Opfer ja das erklärte Ziel der Anrufer ist, zum anderen, weil Telefongespräche mit Textbausteinen sowieso schnell aus dem Ruder laufen. Wer nun wegen marcophono die Polizei bemühen will, wird hier aber auf einige Probleme stoßen.
Wegen marcophono zur Polizei: Ist das überhaupt strafbar?
Die deutschen Gesetze sind in verschiedene Gebiete unterteilt. Beispielsweise wird zwischen Strafrecht und Zivilrecht unterschieden. Für letzteres ist die Polizei nicht zuständig. Das Problem für die verärgerten Opfer, die wegen eines marcophono-Anrufs zur Polizei gehen wollen, ist die Tatsache, dass die ganze Sache streng genommen nicht strafbar ist. Es kommt zu keinen real messbaren Schäden. Niemand wird betrogen, es werden keine Gelder verlangt und auch von Nötigung oder Erpressung kann nicht die Rede sein. Außerdem sind Anrufe zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nicht möglich, so dass nicht einmal das Gesetz zur Einhaltung der Nachtruhe verletzt werden kann.
Strafrechtlich ist hier kaum etwas zu machen. Es müsste schon ein nachweisbarer Schaden entstanden sein. Wenn beispielsweise ein Opfer dieser Telefonstreiche sich so aufregt, dass er einen Infarkt erleidet, dann wären die Grenze des „groben Unfugs“ sicher weit überschritten - wenn jemand nachweisen kann, dass dieser Schaden eindeutig auf marcophono zurückzuführen ist. Anders sieht es auf dem Gebiet des Zivilrechts aus. Jeder Angerufene könnte theoretisch auch gerichtlich erwirken, dass diese Art von Anruf unterlassen wird. Ein erster Schritt der Absicherung ist in diesem Fall aber die Möglichkeit, dass jeder bei marcophono seine Nummer sperren kann. Was bekommt man also zu hören, wenn man wegen der Anrufe von marcophono bei der Polizei auftaucht?
marcophono und die Polizei: Warum waren Sie doch gleich hier?
Stellen wir uns das Szenario einfach mal vor: Wir gehen wegen marcophono zur Polizei. Dort wollen wir eine Anzeige machen. Gegen Unbekannt, denn wir wissen ja nicht, wer angerufen hat. Oder wahlweise auch gegen den Betreiber von marcophono. Denn schließlich sorgte der ja dafür, dass das überhaupt passieren konnte. Und jetzt erklären wir das mal dem computertechnisch völlig überforderten Beamten… Viel Glück.
Wenn wir alles dargelegt haben, wird er Euch fragen: „Ja, und wen wollen Sie nun genau anzeigen und wegen was? Wenn ich das richtig verstehe, dann war das doch eher ein Streich. Niemandem wurde geschadet. Das ist ärgerlich, aber nicht strafbar. Wenn wir wegen jedes Anrufs und jeder Meldung über Klingelmännchen ausrücken würden, kämen wir zu nichts anderem mehr“.
Das Problem ist, dass der Mann wegen jeder Sache Recht hätte. Wegen marcophono zur Polizei zu gehen, ist eigentlich aussichtslos. Die Sache erfüllt per se erst einmal keinen Straftatbestand. Aber wir haben noch ein ganz anderes Problem. Bei der derzeitigen Lage der Dinge, ist es aus mehreren Gründen nahezu unmöglich, einen marcophono-Anruf bis zum Täter zurückzuverfolgen. Die Betreiberangaben führen zu nichts und sind teilweise gefälscht. Und ob es überhaupt Serveraufzeichnungen gibt, darf bezweifelt werden. Wer sich also über diese Anrufe ärgert, sollte nicht wegen marcophono zur Polizei gehen, sondern lieber seine Nummer dort sperren lassen, um in Zukunft verschont zu werden.