Nachdem der Netflix-Offlinemodus für Handys und Tablets eingeführt wurde, suchen viele Anwender nach einem Netflix-Downloader. Aber geht das und ist es überhaupt legal? Wir erklären euch die technischen Möglichkeiten und den rechtlichen Stand.
Die Firma DVDVideosoft hatte einen Netflix Downloader im Programm. Es würde theoretisch reichen, wenn man die URL des Films dort eintippt, um den Film auf der Festplatte abspeichern zu können. Das ist allerdings nicht im Sinne der Urheberrechtsinhaber und so war der Ärger vorprogrammiert.
Netflix-Downloader abgemahnt
Mit dem „Free Downloader for Netflix“ ist das Speichern von Netflix-Filmen nicht mehr möglich. Wie es auf der Webseite heißt, wurde das Tool aufgrund einer Anfrage Dritter eingestellt.
Das Programm versprach einiges. Beispielsweise den gleichzeitigen Netflix-Download mehrerer Filme als MP3- oder AVI-Film. Selbst den Proxyserver konnte man verstellen, um eine Ländersperre zu umgehen. Es war zu erwarten, dass irgendwer da tätig werden würde. Da half auch der Hinwies nicht, dass das Programm nur für persönlichen Gebrauch war und man die Filme nicht verteilen sollte. Wie berichtet wird, war die Qualität der gespeicherten Filme allerdings nicht wirklich überzeugend.
Interessanterweise kam die Androhung rechtlicher Schritte nicht von Netflix. Die Webseite TorrentFreak berichtet, dass eine Firma namens Netcraft die Softwarefirma beschuldigte, Netflix-Markenzeichen ohne Erlaubnis zu benutzen. Wenngleich das vermutlich leicht hätte gelöst werden können, hat dieser Schuss vor den Bug bereits ausgereicht. Der Netflix-Downloader, der übrigens einzigartig gewesen sein soll, ist nicht mehr zu bekommen.
Netflix-Downloader oder Bildschirmaufnahme?
Der Netflix-Downloader war vermutlich technisch relativ einfach gelöst. Er suchte sich aus dem Quellcode der Anzeigeseite die Vollständige Adresse der Filmdatei heraus und forderte diese dann an, um sie zu downloaden. Einen anderen Weg gehen jene Filmfans, die mit Hilfe solcher Tools wie des Free Screen Video Recorders die Bildschirmausgabe 1:1 mitschneiden. Das muss man sich etwa so vorstellen, als würde man sich mit der Kamera vor den Monitor setzen und den Film in Echtzeit aufzeichnen. Dass das auch nicht legal ist, könnt ihr euch denken. Denn sonst könntet ihr das ja auch in Kinos ohne Probleme machen – anstatt darauf hingewiesen zu werden, dass so etwas bestraft wird.