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Sky-Cardsharing: Abo mit mehreren Personen nutzen – ist das legal?


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Sky bringt euch gegen ein monatliches Entgelt zahlreiche Blockbuster, Highlight-Serien wie Game of Thrones und Live-Spiele der Bundesliga und Champions League auf den TV-Bildschirm. Die entsprechenden TV-Sender werden mittels einer Smartcard und einem Receiver freigeschaltet. Doch wie sieht das mit dem Cardsharing bei Sky aus?

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Über das Cardsharing können die Inhalte eines Sky-Abos von einer Person an viele weitere Personen weiter zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese dafür die monatliche Abo-Gebühr bezahlen müssen.

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Update: Sky-Cardsharing - Urteil

Im Februar 2016 bestätigte das Landgericht Verden die Bestrafung eines 53-jährigen, welcher Sky-Programme illegal angeboten hat. Der Beschuldigte hat mehrere Cardsharing-Server betrieben und Zugänge verkauft. Das Gericht verurteilte den Anbieter wegen „gemeinschaftlich begangenen Computerbetrugs in Tateinheit mit dem Ausspähen von Daten und der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen“ zu einer einjährigen Haftstrafe auf Bewährung.

Sky-Cardsharing mit modifiziertem Receiver ist nicht legal

Beim Sky-Cardsharing wird modifizierte Hardware eingesetzt. Bestimmte Sat-Empfänger können mit dem Internet verbunden werden, um so auf die für das Cardsharing benötigten Daten zugreifen zu können. Die Daten werden von einem Pay-TV-Nutzer eingespeist, der das Sky-Abo legal nutzt. Über das Internet erhält der Receiver die benötigten Daten, um das Pay-TV-Programm entschlüsseln zu können.

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Sky-Cardsharing ist strafbar!

Genauso einfach und verlockend, wie das Sky-Cardsharing klingt, genauso illegal ist diese Art allerdings, sich Zugang zum Pay-TV-Angebot zu verschaffen. Selbstredend ist das Cardsharing mit den von Sky zur Verfügung gestellten Receivern und Modulen nicht möglich.

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Das Cardsharing ist sowohl für den Anbieter, als auch für den Nutzer strafbar. Hier liegt nicht nur ein Verstoß gegen die AGB des Pay-Anbieters vor, sondern eine nach dem § 263a Abs. 1, 2, § 263 Abs. 3 Nr.1 StGB sogar strafbare Handlung, die eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren nach sich ziehen kann. Beim Sky-Cardsharing verstößt man nicht nur gegen Gesetze aus dem StGB, sondern muss auch mit Konsequenzen nach dem Urhebergesetz und dem ZKDSG (Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten) rechnen. Zudem kann der Pay-TV-Anbieter selbst eigene Schadensersatzforderungen geltend machen.

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In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene Fälle, nach denen Personen zu Haftstrafen verurteilt wurden, nachdem diese Daten aus Pay-TV-Karten gegen eine Gebühr online für andere zur Verfügung gestellt haben. Solltet ihr mit dem Gedanken spielen, einen Receiver für das Cardsharing zu kaufen oder eure eigenen Pay-TV-Daten gegen eine Gebühr online stellen zu wollen, solltet ihr schnellstens davon abrücken. Wollt ihr bei Sky sparen, schaut euch die Möglichkeit an, wie ihr Kunden für Prämien bei Sky werben könnt.

Wir zeigen euch auch, was ihr beim Sky-Hinweis 326 tun müsst. Zudem erklären wir euch, was ihr über die Zweitkarte bei Sky wissen solltet.

Bildquelle: BortN66

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