Wenn man selbst keine Zeit hat, einen Wagen anzumelden, kann das auch jemand anderes erledigen. Der braucht dazu eine Vollmacht zur KFZ-Zulassung und neuerdings auch noch etwas mehr. Hier die Tipps.
In Deutschland kann man nicht einfach zu irgendeinem Amt gehen und etwas für jemand anderen erledigen. In derRegel braucht man dazu eine Vollmacht des Fahrzeugbesitzers. Für eine KFZ-Zulassung benötigt man die Vollmacht und zudem noch einige andere Unterlagen.
Vollmacht zur KFZ-Zulassung: Was wird benötigt?
Zuallererst benötigt man eine schriftliche und vom Fahrzeugbesitzer unterschiebene Vollmacht zur KFZ-Zulassung. Diese muss u.a. die Fahrgestellnummer des anzumeldenden Fahrzeugs enthalten. Ferner die persönlichen Daten des Autobesitzers und der anmeldenden Person. Außerdem benötigt der Anmelder zwei Ausweispapiere. Zum einen braucht er einen gültigen Ausweis oder Pass des KFZ-Inhabers. Zum anderen muss er sich selbst damit ausweisen können.
Aber ein Fahrzeug wird ja nicht einfach nur angemeldet. Sollte vorher beispielsweise ein Wunschkennzeichen angemeldet worden sein, so braucht man einen Ausdruck dieser Anmeldung sowie die dafür fälligen Gebühren. Außerdem wird eine elektronische Versicherungsbestätigung benötigt. Die kann aus einer Kennnummer der gewählten Versicherung bestehen.
Und schließlich braucht man eine unterschriebene SEPA-Lastschriftgenehmigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer. Denn das Straßenverkehrsamt verlässt sich schon lange nicht mehr darauf, dass der Autofahrer die Steuer schon überweisen wird. Und wenn wir schon bei Gebühren sind. Auch für die Anmeldung des KFZ werden Gebühren fällig die neben der Vollmacht zur KFZ-Zulassung auch vorgelegt werden müssen. Und zuguterletzt muss eventuelle auch gleich noch für die Nummernschilder bezahlt werden.
Spezialfälle liegen vor, wenn das anzumeldende Fahrzeug ein Firmenfahrzeug werden soll und wenn der Anmelder noch nicht volljährig ist. Jugendliche, die für Dritte ein fahrzeug anmelden, benötigen zusätzlich zur Vollmacht der KFZ-Zulassung auch selbst noch eine Erlaubnisvollmacht ihrer Eltern sowie deren Ausweispapiere.
Noch komplizierter ist die Anmeldung eines Firmenwagens. Wie kompliziert, hängt von der Art des Unternehmens ab. Liegt eine Gewerbeanmeldung oder ein Handelsregisterauszug vor, werden die benötigt. Gibt es keine Vollmacht durch einen Firmeninhaber mit Alleinvertretungsbefugnis, dann müssen Ausweise und gesonderte KFZ-Zulassungs-Vollmachten aller Vertretungsberechtigten vorgelegt werden. Bei Firmen mit GbR-Status muss eine Person genannt werden, die dann die Vollmacht zur Auto-Zulassung geben kann.
Vollmacht zur KFZ-Zulassung downloaden
Es gibt im Internet Seiten, bei denen man allgemein gültige Vollmachen downloaden kann. Erfahrungsgemäß findet man so eine Vollmacht für eine KFZ-Zulassung aber auch dort, wo man sich gleichzeitig über die Adressen und Öffnungszeiten informieren sowie auch gleich Termine ausmachen kann: Auf den Service-Seiten der Städte und Gemeinden. Bei größeren Städten gibt es fast immer auch eine Seite des Straßenverkehrsamtes, auf der man solche Vollmachten als PDF- Datei downloaden kann. Wenn Gemeinden so klein sind, dass es dort keine eigenen Zulassungsstellen gibt, so findet man auf den Seiten der Stadt mit Zulassungsstellen diese Dokumente. Im Zweifelsfall aber bestimmt auf den Seiten des Kreises.
Dort gibt es auch Informationen zur Zuteilung eines historischen Kennzeichens. Ist ein Fahrzeug vor mindestens 30 Jahren zum ersten Mal zugelassen worden, kann der Halter ein „H-Nummernschild“ beantragen und zahlt dann nur eine pauschale KFZ-Steuer. Neben der Vollmacht zur KFZ-Zulassung braucht der Anmelder dann aber auch einen Fahrzeugbrief und ein TÜV-Gutachten nach § 23 c StVZO (Feststellung des Originalzustandes).
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